(openPR) Am 29.1.2009 fand die alljährliche „erste“ Gesellschafterversammlung des Capital Advisor Fund II GbR in München in der Schrannenhalle statt.
Für die wenigen anwesenden Gesellschafter und Gesellschaftervertreter, die sich Antworten auf brennende Fragen zum weiteren Gesellschaftsweg erhofft hatten, war die Veranstaltung rasch beendet. Denn wegen einer besonderen Regelung im Gesellschaftsvertrag, wie schon beim Vorgänger Multi Advisor Fund, ist die Gesellschafterversammlung erst beschlussfähig, wenn mehr als 50 % des eingezahlten Kapitals anwesend oder vertreten sind. Eine neue „zweite“ Gesellschafterversammlung ist nun auf den 16.02.2009 anberaumt, in der die Beschlüsse gefasst werden sollen.
In diesem Jahr steht allerdings bei beiden Gesellschaften eine Vielzahl von Beschlüssen auf der Tagesordnung. Neben den üblichen Beschlüssen zur Entlastung der Geschäftsführung, die von der European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank ausgeführt wird, stehen auch zahlreiche Beschlussvorlagen zur Entscheidung an, die den Gesellschaftsvertrag, die Befugnisse der Fondsverantwortlichen und die Verwendung der Anlegergelder betreffen. Alles deutet darauf hin, dass man verstärkt im gerichtlichen Verfahren gegen Anleger vorgehen will, die ihre Einzahlungen in die Gesellschaft eingestellt haben oder noch einstellen werden.
Angesichts der wirtschaftlichen Situation bei beiden Fonds ist diese Vorgehensweise nur verständlich, denn die Anleger müssen ernsthaft damit rechnen, dass sie das eingezahlte Geld nicht mehr zurück erhalten. Wie sich dem mit der Ladung beigefügten Jahresabschluss der Capital Advisor Fund II GbR für 2007 entnehmen lässt, haben Anleger über 85 Mio. € Gesellschaftsanteile gezeichnet. Bis Ende 2007 wurden Einzahlungen in Höhe von 9,37 Mio. € erbracht. Allein die Platzierungskosten, also die sogenannten weichen Kosten, belaufen sich bis Ende 2007 nach den Angaben der Gesellschaft auf ca. 19 Mio. € und machen damit über 22 % des platzierten Kapitals aus.
Bislang wurde noch keinerlei Investition getätigt. Angesichts der genannten Zahlen, dürfte auch in nächster Zeit dafür keinerlei Kapital zur Verfügung stehen. Es spricht vieles dafür, dass das gesamte Gesellschaftsmodell wegen der Kostenstruktur und der mangelnden konkreten Investitionsplanung von Anfang an nicht plausibel war und die Anleger keine reale Chance haben, ihr Kapital jemals zurück zu erhalten. Erst recht handelt es sich bei einer Beteiligung an der Capital Advisor Fund II GbR nicht um eine Vermögensanlage zur Sicherung der Altersversorgung, wie sie aber regelmäßig von den Vermittlern angeboten wurde, ohne auf die ganz konkreten Risiken, zu denen auch der Totalverlust zählt, hinzuweisen.
Der Ausstieg aus der Gesellschaft ist aus rechtlichen Gründen nicht ganz einfach. Teilweise kommen auch Ansprüche gegen die geschäftsführende Gesellschaft oder den Vertrieb in Betracht. Allein mit einer Zahlungseinstellung ist es allerdings nicht getan. Die Anleger müssen damit rechnen, dann demnächst von der Gesellschaft auf Zahlung der weiteren Einlagen gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Anleger, die keine weiteren Zahlungen mehr erbringen wollen, sollten daher die Rechtslage prüfen lassen. Ansprechpartner in der Münchner Kanzlei sind die Rechtsanwälte Jana Narloch und Anja Appelt.







