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ILS informiert - BAföG auch für viele Fernlehrgänge

22.01.200912:06 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: ILS informiert - BAföG auch für viele Fernlehrgänge
ILS Institut für Lernsysteme
ILS Institut für Lernsysteme

(openPR) Staatliche Förderung für Berufstätige, die sich weiterqualifizieren wollen

„Meister-BAföG gibt es nicht nur für angehende Meister – sondern eventuell auch für Sie“, diesen Satz sagen die Studienberaterinnen und -berater beim ILS zigmal am Tag. Was viele Fernlern-Interessierte nicht wissen: Diese Form der staatlichen Unterstützung mit dem irreführenden Namen Meister-BAföG steht allen zu, die sich über ihre Erstausbildung hinaus weiterqualifizieren wollen und sich dafür auf eine staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten. Eine Altersgrenze oder Einkommensgrenze gibt es nicht. 18 Fernlehrgänge an Deutschlands größter Fernschule sind auf diese Weise grundsätzlich förderungswürdig. Die ILS-Studienberatung hilft telefonisch bei der Klärung der individuellen Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen.



Wer sich neben dem Beruf per Fernunterricht auf eine IHK-Prüfung oder eine andere staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten möchte, sollte immer auch prüfen, ob er oder sie Meister-BAföG beantragen kann – dies empfiehlt das ILS, Deutschlands größte Fernschule. Die Grundidee des Meister-BAföG ist es, Berufstätige, die sich über die Erstausbildung hinaus nebenberuflich weiterqualifizieren wollen, zu entlasten sowie Existenzgründern den Schritt in die Unabhängigkeit zu erleichtern. Das Meister-BAföG besteht aus zwei Förderanteilen: Zum einen kommt den Fernstudierenden eine Rückzahlung von 30,5 Prozent der Studiengebühren zugute, zum anderen haben sie das Anrecht auf ein Bankdarlehen. Die Rückzahlung des Kredits bleibt in den ersten zwei Jahren nach Abschluss der Weiterbildung zins- und tilgungsfrei. Danach stehen dem Fernlerner sechs weitere Jahre zur Verfügung, um den Betrag auszugleichen. Existenzgründern wird das Darlehen bis zu 66 Prozent erlassen.

Für die Förderung per Meister-BAföG gibt es weder eine Alters-, noch eine Einkommens- oder Vermögensgrenze. Einige Rahmenbedingungen müssen für eine Förderung allerdings erfüllt werden – zum Beispiel eine bereits abgeschlossene Erstausbildung, deren Abschluss nicht über der angestrebten Qualifikation liegt. Darüber hinaus muss der ILS-Fernlehrgang auf eine staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten, die einerseits über dem Niveau eines Facharbeiters-, Gesellen- oder Berufsfachhochschulabschlusses liegt, andererseits aber nicht höher als der Abschluss „Meister“ ist. Die beliebtesten ILS-Fernlehrgänge, die auf eine solche staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten und für die entsprechend ein Antrag auf Meister-BAföG gestellt werden kann, sind zurzeit:

- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
- Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in (IHK)
- Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in
- Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Das Meister-BAföG kann auch noch nach Studienbeginn beantragt werden, in jedem Fall aber vor Abschluss des Fernlehrgangs. Neben dem Meister-BAföG gibt es übrigens noch viele weitere Möglichkeiten, bei einem ILS-Fernlehrgang vom Staat, vom Arbeitgeber oder dem Institut selbst gefördert zu werden. So können beispielsweise Wehrpflichtige, Zeitsoldaten und Zivildienstleistende staatliche Unterstützung beantragen. Darüber hinaus gibt es betriebliche Förderungsmöglichkeiten sowie einen Nachlass durch das ILS, zum Beispiel für Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner oder Schwerbehinderte.

Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten, sich per Fernstudium parallel zum Beruf weiterzubilden und sich dabei finanziell unterstützen zu lassen, gibt es bei der ILS-Studienberatung montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/123 44 77. Weitere Informationen gibt es auch im Internet auf www.ils.de.

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