(openPR) Fernunterricht komplett aus eigener Tasche zahlen? Das muss nicht sein. Daniel Husen, Leiter der Studienberatung des ILS (Institut für Lernsysteme), kennt verschiedene Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung für diese Art der Weiterbildung zu erhalten - und zwar sowohl vom Staat als auch vom Arbeitgeber:
"Meister-BAföG" nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFGB) können diejenigen beantragen, die sich auf einen staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss, z. B. zum Meister, Staatlich geprüften Betriebswirt, Fachwirt oder Techniker, vorbereiten. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss von 30,5 Prozent der Lehrgangsgebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss, und auf Wunsch aus einem zusätzlichen zinsgünstigen Darlehen. Wer einen staatlich-schulischen Abschluss wie Abitur oder Mittlere Reife anstrebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen für die letzten zwölf Monate Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der vorbereitende Fernlehrgang muss dabei die gleichen Zugangsvoraussetzungen für den Abschluss erfüllen wie z. B. weiterführende allgemeinbildende Schulen. Fragen zum BAföG bzw. Meister-BAföG beantworten die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausführliche Informationen zum Meister-BAföG gibt es im Internet unter www.meister-bafoeg.info. Auch Wehrpflichtige, Zeitsoldaten und Zivildienstleistende können für berufsbezogenen Fernunterricht staatliche Unterstützung erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Genaue Auskunft darüber geben der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr sowie das Bundesamt für Zivildienst.
Für alle, die nebenberuflich studieren, jedoch keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben, ist es ratsam, den Arbeitgeber nach betrieblichen Förderungsmöglichkeiten zu fragen: Viele Personalchefs sehen es gern, wenn sich Mitarbeiter aktiv fortbilden, und unterstützen sie finanziell, indem sie die Kosten für die Weiterbildung übernehmen oder sich daran beteiligen. Größere Unternehmen kooperieren oft auch mit renommierten Instituten wie dem ILS und haben Sonderkonditionen für die Mitarbeiter verhandelt.
Übrigens können die Ausgaben für arbeitsplatzsichernden, berufsbezogenen Fernunterricht komplett als Werbungskosten über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Stellt der Fernunterricht keine Weiterbildungsmaßnahme im ausgeübten Beruf dar, so gelten die Lehrgangskosten als Sonderausgaben, die ebenfalls steuerlich abgesetzt werden können. Auskunft hierzu erteilen die zuständigen Finanzämter.
Auch von Institutsseite werden teilweise Vergünstigungen gewährt. So gibt das ILS zehn Prozent Nachlass für Studenten, Auszubildende, Rentner und Schwerbehinderte.
Fragen zu den über 200 staatlich zugelassenen Fernlehrgängen beantwortet die ILS-Studienberatung montags bis freitags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 123 44 77. Weitere Informationen im Internet unter http://www.ils.de/.
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Über das ILS
Das zur Klett-Gruppe gehörende Institut für Lernsysteme (ILS), Deutschlands größtes Fernlehrinstitut, hat sich mit über 200 Fernlehrgängen und 25 Prozent Marktanteil in den letzten Jahren zum führenden Anbieter moderner Fernlehrgänge in Deutschland entwickelt. Seit fast 30 Jahren setzt sich das ILS mit modernen, flexibel nutzbaren, persönlich betreuten und qualitativ hochwertigen Fernlehrgängen für die erfolgreiche Zukunft seiner Kunden ein. 150 feste und mehr als 500 freie Mitarbeiter kümmern sich beständig um die Entwicklung neuer Fernlehrgänge und die intensive Betreuung von mehr als 55.000 Teilnehmern pro Jahr. Alle über 200 Fernlehrgänge werden laufend überprüft und sind staatlich zugelassen. Zusätzlich stellt das ILS jedem Teilnehmer ein Online-Studienzentrum im Internet kostenlos zur Verfügung. Hier findet man neben unterstützenden Lernprogrammen, aktuellen Informationen und betreuten Chats auch die Möglichkeit, sich schnell und einfach mit den Tutoren und Kommilitonen auszutauschen.