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Vereinsvorstände im Risiko - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

20.01.200917:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vereinsvorstände im Risiko - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

(openPR) Verein Deutsches Ehrenamt e.V. bietet umfangreichen Schutz vor Haftungsrisiken

München, 19. Januar 2009. Mit der geballten Kompetenz aus nunmehr zehn Jahren Erfahrung kümmert sich der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. um die rechtliche sowie versicherungstechnische Absicherung von ehrenamtlich engagierten Menschen. Seit 1999 steht die Gemeinschaft aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Vereinen zur Seite – getreu nach dem Motto „Prävention ist besser als Reaktion“. Mit der Mitgliedschaft im Verein Deutsches Ehrenamt e.V. erhalten Vereine ohne zusätzliche Kosten eine rechtliche, steuerliche und finanzielle Beratung und sind gleichzeitig durch einen Versicherungsschutz abgesichert, falls doch mal etwas passiert.



Zahlreiche Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und Interessengemeinschaften. Eine ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen, ist für viele aber bedenklich, denn die persönlichen Haftungsrisiken, steuerliche und finanzielle Aufgaben und andere Rechtsgrundlagen des Vereinsrechts bilden Barrieren. Damit das ehrenamtliche Engagement mit seinen wichtigen gesellschaftlichen Funktionen nicht zurückgeht, hat sich der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. ein Ziel gesetzt: Vereinsvorstände rechtlich und steuerlich beraten und durch ein Versicherungspaket vor Haftungsrisiken schützen.

Alle deutschsprachigen Vereine, Verbände, Stiftungen und Interessengemeinschaften können Mitglieder des Vereins Deutsches Ehrenamt e.V. werden. Im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sichern sich Vorstände mit einer Mitgliedschaft rechtlich, steuerlich, finanziell und persönlich ab. Sie erhalten individuelle Beratung und umfangreichen Schutz bei allen Fragen und Aufgaben der Vereinsführung. Vielen Vorständen ist nicht bewusst, welche Risiken sie zum Beispiel bei Veranstaltungen eingehen und dass sie persönlich haftbar gemacht werden können. Verletzt sich ein Gast bei einer Veranstaltung des Vereins, kann dieser den Verein auf Schadensersatz verklagen. In diesem Fall kann die Vereinsführung die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Ist eine solche Absicherung nicht erfolgt, haftet der verantwortliche Vorstand mit seinem Privatvermögen.

Hans Hachinger, Vorstand des Vereins Deutsches Ehrenamt e.V., erklärt: „Wir kennen die Sorgen und Ängste ehrenamtlich engagierter Menschen genau und möchten mit unseren Leistungen und dem neuen Prüfsiegel ‚Schutz vor Haftungsrisiken’ dem entgegenwirken. Der Verein Deutsches Ehrenamt hat sich zur Aufgabe gemacht, die ehrenamtliche Tätigkeit für unsere Gesellschaft zu fördern.“

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