(openPR) Viele Bundesbürger machen sich jetzt wieder mit dem Auto auf den Weg in den Skiurlaub. Gerne geht es auch ins benachbarte Ausland. „Dabei ist zu beachten, dass im Ausland meist andere Verkehrsregeln als in Deutschland gelten.“, sagt Rechtanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.
Tempolimits, Winterreifenpflicht und einiges mehr ist im Ausland anders geregelt als im deutschen Verkehrsrecht. Auch die Strafen gegen Verkehrsverstöße können teilweise drastisch ausfallen. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe.
Kritisch wird es besonders, wenn man im Ausland auch noch in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. „Ganz unabhängig von der Schuldfrage sollte man sich in einem solchen Fall rechtlichen Beistand von einem Anwalt sichern. Denn bei einem Unfall gibt es neben einer möglichen sprachlichen Barriere auch noch eine ganze Reihe weiterer Dinge zu beachten“, sagt Verkehrsrechtsexperte Lüdecke. „Nur ein versierter Anwalt kann dafür sorgen, die Rechte durchzusetzen.“
Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte ist mit solchen Fällen bestens vertraut. Rechtlichen Rat finden Verkehrsteilnehmer hier: http://www.blitzerblog.de/themen/verkehrsrecht-ausland/
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Das Team der LF legal Rechtsanwälte bilden die RAe Roland Fritzsch und Henning Lüdecke.
RA Fritzsch bearbeitet schwerpunktmäßig die Rechtsgebiete (Internet-) Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.
RA Henning Lüdecke (Datenschutzbeauftragter TÜV) befasst sich vorwiegend mit den Rechtsgebieten IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Markenrecht.
Rechtsanwalt Lüdecke ist TÜV zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Insbesondere steht er Ihnen in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes oder als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
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