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1ARATGEBERRECHT informiert: Tipps zum Verhlaten am Unfallort

31.10.200610:04 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: 1ARATGEBERRECHT informiert: Tipps zum Verhlaten am Unfallort

(openPR) I) Immer im Auto mitführen:

- Führerschein im Original
- Fahrzeugbrief in Kopie
- im Ausland: Grüne Versicherungskarte im Original


- Kopie Ihres Haftpflichtversicherungsvertrages
- Notrufnummern, Telefonnummern aller Auto-Versicherungen (Haftpflicht, evtl. Kasko) und Ihres Anwaltes
- Warnwesten für Fahrer und Beifahrer (inzwischen in vielen EU-Ländern ohnehin Pflicht!)
- jederzeit griffbereites (d.h. nicht von Gepäck verdecktes) Warndreieck
- vollständigen und jederzeit griffbereiten Erste-Hilfe-Kasten
- geprüften und jederzeit griffbereiten Feuerlöscher
- Europäischer Unfallbericht (z.B. beim ADAC erhältlich)
- Schreibzeug
- Kreide
- Kamera (mit Blitzlicht)
- Zentimetermaß (entweder Zollstock oder als Band)

II) Verhalten bei Unfällen

1) Unfallstelle absichern (Autos noch nicht von der Unfallstelle wegschieben, sofern nicht eine direkte Gefahr von diesen Fahrzeugen für andere ausgeht!)
2) Personen retten und ggffs. 1.Hilfe leisten
3) unverzüglich Rettungsdienste (evtl. Feuerwehr) unter 112 und Polizei unter 110 bei Personenschäden informieren [ Wer ruft an (geben Sie auch Ihre Rückrufnummer an!)? Wo ist es passiert? Wann ist es passiert? Wieviele Verletzte (mit –sofern für Sie als Laien erkennbar- Beschreibung der Verletzungen)? Wieviele Personen und Fahrzeuge sind insgesamt beteiligt?]
4) Fahrzeuge in Endposition und Schäden an den Fahrzeugen dokumentieren (d.h., Fotografien der Fahrzeuge in der Position des Zusammenstoßes und/oder der Endposition; Fotografie der gesamten Unfallsituation –z.B. ganze Kreuzung fotografieren-; mit Kreide auf dem Boden wichtige Fundstücke –z.B. Glassplitter oder Bremsspuren- vor dem Fotografieren markieren; evtl. eine Unfallskizze anfertigen; einzelne Schäden an den Fahrzeugen –z.B. unter Zuhilfenahme des Zentimeterstabes (Abstand zum Boden!)- fotografieren)

[Anmerkung: In Deutschland kommt die Polizei zu „einfachen“ Blechschäden entweder gar nicht oder sehr spät und wenn sie kommt, dokumentiert sie häufig die Unfallschäden gar nicht mehr! Deshalb muss man dies rein vorsorglich selbst machen!]

5) Nach dieser Dokumentation Unfallstelle unverzüglich räumen !
6) Daten möglicher Zeugen sofort aufschreiben (Name, Adresse, Telefonnummern), bevor diese weg sind! Wenn es geht, gleich eine kurze Unfallbeschreibung durch den/die Zeugen aufschreiben und unterschreiben lassen!
7) Daten des Unfallgegners zu seiner Person (Personalausweis und Führerschein zeigen lassen und Daten abschreiben!) und zu seinem Fahrzeug dokumentieren (Fahrzeugbrief, Haftpflichtversicherungsdaten –evtl. bei Ausländer auch Grüne Versicherungskarte- zeigen lassen und Daten abschreiben!)

WICHTIG: Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, diese persönlichen Angaben und Angaben zum Fahrzeug zu machen! Jedoch ist niemand verpflichtet, Angaben zur Sache, d.h. zum Unfallhergang und zur Schuldfrage, zu machen!

Sie selbst sollten auf keinen Fall Angaben zur Sache machen (schon gar nicht: „ Ich bin schuld“ oder ähnliches!), sofern Sie nicht vorhaben, den Fall mit dem Unfallgegner ohne Einschaltung ihrer jeweiligen Haftpflichtversicherungen und außergerichtlich zu regeln. Nach Ihrem Vertrag mit Ihrer Haftpflichtversicherung haben Sie sich nämlich verpflichtet, alles zu unterlassen, was Ihrer Haftpflichtversicherung die Verteidigungsmöglichkeiten einschränken könnte.

Lassen Sie sich nicht von den Aussagen der Polizeibeamten zur möglichen Schuldfrage verunsichern: Diese wissen häufig selbst nicht genau, wer schuld ist, da sie den Unfall ja auch nicht gesehen haben! Deshalb sollten Sie auch nur in ganz eindeutigen Fällen ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld akzeptieren, da Sie damit Ihre Schuld indirekt eingestehen und Ihre Haftpflichtversicherung jetzt wieder dasselbe o.g. Problem hat! Im Zweifel rufen Sie vorher Ihren Anwalt an!

Wenn Sie den Fall ohne Haftpflichtversicherungen mit dem Unfallgegner regeln wollen, dokumentieren Sie dies bitte schriftlich in zweifacher und von beiden Seiten unterschriebenen Ausfertigung!

8) Europäischen Unfallbericht ausfüllen und –wenn es geht- vom Unfallgegner durch Unterschrift bestätigen lassen
9) Wenn Sie nach dem Unfall neue Beschwerden irgendwelcher Art oder Verschlimmerungen bereits vorher bestandener Beschwerden verspüren, gehen Sie bitte unverzüglich zum Arzt und lassen sich mögliche Unfallfolgen in einem Attest bestätigen!
10) Unverzüglich Haftpflichtversicherung (und –sofern vorhanden- Kasko-Versicherung) direkt informieren (sofern Sie sich nicht entschieden haben, den Fall ohne Haftpflichtversicherung regeln zu wollen). Bitte beachten Sie: Die Mitteilung nur an Ihren Versicherungsagenten könnte im Einzelfall nicht ausreichend sein. Im Zweifel informieren Sie beide! Denken Sie daran, dass Sie diese unverzügliche Mitteilung im Streitfall nachweisen können müssen.
Aber auch dort machen Sie erstmal noch keine Angaben zur Schuldfrage und zum Unfallhergang; informieren Sie die Versicherungen nur darüber, dass der Unfall passiert ist und dass Sie beteiligt waren! Die Versicherung wird Ihnen dann einen Fragebogen zusenden. Bis dahin können Sie sich dann mit Ihrem Anwalt über die weitere Vorgehensweise beraten.
11) Informieren Sie Ihren Anwalt.

Autor
Rechtsanwalt
Jörg Gerlach
Tacitusstr. 13
D-50698 Köln
Tel.: +49-221-2054191
Fax: +49-221-3104686
mobil: +49-175-5641437
E-Mail
www.rechtsanwalt-gerlach.com

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