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Verkehrsunfall: Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten

30.09.201521:44 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Verkehrsunfall: Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten

(openPR) Gerad in der Herbst- und Winterzeit ist durch Laub, Schnee oder Blitzeis die Gefahr für einen Unfall besonders groß. Ist es erst einmal zu einem Zusammenstoß gekommen, stellen sich viele Probleme ein. Das Online Magazin www.tipps-vom-experten.de weiß Rat, ob zum Beispiel ein Gutachten immer notwendig ist, welchen Spielraum es beim Schadensersatz gibt, wie die Beweislage gesichert werden muss und welche Rechte Schädiger und Geschädigter haben.

Einen kurzen Moment nicht aufgepasst – und schon ist es passiert. Gerade in der nass-kalten Herbst- und Winterzeit ist die Gefahr für einen Verkehrsunfall besonders groß. Schnee, Laub oder Eis verwandeln die Straße in eine Rutschbahn, ein Unfall ist schnell passiert. Doch was tun nach dem Zusammenstoß? Das Online Magazin www.tipps-vom-experten.de weiß Rat.
Als erstes gilt es, den Unfallort und den entstandenen Schaden zu protokollieren. Übersichts- und Detailfotos sind dabei genauso wichtig wie eine Unfallskizze. Ein Gutachter ist dabei, vor allem bei Bagatellfällen, nicht immer von Nöten. Auch die Polizei sollte nur eingeschaltet werden, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, wenn Personen verletzt wurden oder Alkohol im Spiel war. Der Schadensersatz und gegebenenfalls die Kosten für einen Mietwagen übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Doch auch der Geschädigte hat diverse Pflichten. Zum Beispiel die Pflicht der Schadensminderung. Das bedeutet, dass er zum Beispiel bei der Anmietung eines Mietwagens keine unnötigen Kosten verursachen darf. Dies und viele weitere Tipps gibt es in dem Bericht „Was tun nach einem Unfall“ auf Tipps vom Experten.

Redaktion: Patricia Hansen

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