(openPR) 15. April 2004 – 349 - Zur oeffentlichen Debatte ueber den Gesetzentwurf zur Einfuehrung einer Ausbildungsumlage erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joerg Tauss:
Selten zuvor ist die Beratung eines Gesetzentwurfs von Seiten interessierter Kreise mit soviel gezielter Desinformation und falschen Tatsachenbehauptungen begleitet worden wie das Gesetz zur Einfuehrung der Ausbildungsumlage (Berufsausbildungssicherungsgesetz).
So wurde behauptet, dass der Verwaltungsaufwand fuer die Erhebung und Auszahlung der Umlage Kosten in Hoehe von 730 Millionen Euro verursachen werde. Dies war schlicht der Rechenfehler einer Zeitungsredaktion. Tatsache ist, dass serioese Schaetzungen den Verwaltungsaufwand auf weniger als ein Zehntel (!) dieses Betrages beziffern.
Waere die Ausbildungsumlage bereits im vergangenen Ausbildungsjahr erhoben worden, haette das Gesamtvolumen der Umlage bei rund 2,5 Milliarden Euro gelegen. Bei geschaetzten Verwal-tungskosten von 50 - 70 Millionen Euro haette deren Anteil am Gesamtvolumen also bei rund 2 bis 2,5 Prozent gelegen.
Das ist ein sehr moderater Wert, der sich im Vergleich mit anderen Verwaltungen gut sehen lassen kann. Nur zum Vergleich: Bei den gesetzlichen Krankenkassen liegen die Verwaltungskosten bei fuenf bis sechs Prozent der Einnahmen, bei den privaten Krankenkassen sogar doppelt so hoch.
Uebrigens: 500.000 arbeitslose Jugendliche, von denen ein Grossteil keine Berufsausbildung hat, sind nicht nur ein gesellschaftspolitischer Skandal, sondern auch ein erheblicher Kosten- und Buerokratiefaktor, der in der Debatte um die Umlage gerne unterschlagen wird. Wieviel Buerokratie bedarf es zur Verwaltung von 500.000 arbeitslosen Jugendlichen bis hin zur Sozialhilfe?
© 2004 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de

