(openPR) 07. Mai 2004 - Zur heutigen 2./3. Lesung des Berufsausbildungssicherungsgesetzes erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Nicolette Kressl, und der bildungspolitische Sprecher, Joerg Tauss:
Kein Jugendlicher darf von der Schulbank in die Arbeitslosigkeit fallen! - Das ist unser erklaertes Ziel.
Trotz vieler Absichtserklaerungen der Wirtschaft hat sich die Situation am Ausbildungsmarkt in den letzten Jahren immer weiter verschlechtert. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplaetze im dualen System ist kontinuierlich zurueckgegangen - seit dem Jahr 2000 um ueber 60.000 Plaetze. Die Zahl der unversorgten Jugendlichen steigt. Im letzten Jahr waren es rund 35.000 und der negative Trend setzt sich fort: Zur Halbzeit des laufenden Vermittlungsjahres ist die Zahl der von der Wirtschaft angebotenen Lehrstellen nochmals um sechs Prozent gegenueber dem Vorjahr zurueckgegangen. Gleichzeitig springt der Staat immer staerker ein: Im vergangenen Jahr wurde jeder neunte Ausbildungsvertrag voll aus oeffentlichen Mitteln bezahlt.
Wir brauchen das Berufsausbildungssicherungsgesetz, um diesen Prozess der schleichenden Verstaatlichung aufzuhalten und sicherzustellen, dass alle Jugendlichen versorgt werden koennen.
Dennoch bleibt es dabei: Besser als die Anwendung von gesetzlichen Instrumenten ist immer die freiwillige Loesung. Der Vorrang von solchen freiwilligen Loesungen ist im Gesetz angelegt:
wenn bis zum 30. September jeden Jahres das Ziel eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplaetzen erreicht ist, werden die gesetzlichen Instrumente nicht ausgeloest
tarifliche Vereinbarungen zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation haben im Gesetz Vorrang
Vor allem aber: Wenn ein verbindlicher Ausbildungspakt mit der Wirtschaft zustande kommt, muss das Gesetz nicht angewendet werden.
Dieses Angebot steht und ist ausdruecklich im Gesetz verankert. Es liegt damit in der Hand der Wirtschaft, dafuer zu sorgen, dass das Gesetz zur Ausbildungsumlage nicht zur Anwendung kommt.
Bundesregierung und Koalitionsfraktionen stehen jederzeit allen Beteiligten fuer Gespraeche ueber einen verbindlichen Ausbildungspakt zur Verfuegung.
Fuer den Fall, dass dieser Pakt nicht zustande kommt und die Situation am Ausbildungsmarkt sich nicht deutlich verbessert, ist es gut, eine gesetzliche Regelung zur solidarischen Finanzierung der Berufausbildung zu haben.








