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Unsachgemäße Montage der Winterreifen - Wer haftet bei einem Unfall

01.01.200410:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) 23.10.2002 - Nach dem ersten Wintereinbruch können sich viele Werkstätten und Tankstellen kaum mehr vor Autofahrern retten, die die Reifen gewechselt haben wollen. Dieser große Ansturm kann zur Folge haben, dass die Räder mit den Winterreifen nicht immer mit der entsprechenden Sorgfalt aufgezogen werden. Der ADAC hat zwei Rechtsentscheidungen ausgesucht, die aufzeigen, wer haftet, wenn sich ein Rad wegen nicht fest sitzender Schrauben löst und es zu einem Unfall kommt.

Im ersten Fall, der vom Landgericht Stuttgart (Az: 25 O 652/97, NJW-RR 1998, 960, ADAJUR-Dok-Nr.32155) entschieden wurde, erhielt der Autofahrer den Unfallschaden voll ersetzt. Die Werkstatt hatte es unterlassen, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass schon nach kurzer Fahrzeit die Befestigungsschrauben nachzuziehen sind. Die Stuttgarter Richter gaben dem Werkstattunternehmer auch deshalb die alleinige Schuld, weil bei der Montage auf die Alufelgen des Kundenfahrzeugs die Schmutz- und Rostpartikel nicht sorgfältig genug entfernt wurden. Eine gründliche Reinigung ist vor dem Aufziehen der Reifen auf Alufelgen stets erforderlich.

Etwas anders lag der Fall in einer Entscheidung des Amtsgerichts Trier vom 31.7.1998 (Az: 7 C 278/98, NJW-RR 1999, 250). Auch hier versäumte es die Werkstatt dem Kunden zu sagen, dass er nach einer bestimmten Kilometerzahl nachschauen müsse, ob die Räder fest sitzen. Den Werkstattbetreiber trifft an dem später wegen eines gelösten Rades entstandenen Unfalls allerdings nicht die alleinige Schuld. Auch wenn die Nachschaupflicht des Autobesitzers bei weitem nicht so groß ist wie das Versäumnis der Werkstatt, muss dem Kunden eine Mitschuld angelastet werden. Der Fahrer des Pkw hatte nach etwa 50 gefahrenen Kilometern eine leichte Unwucht wahrgenommen, daraus aber nicht auf lockere Radmuttern geschlossen. Nach Ansicht des Amtsrichters sollte auch allgemein bekannt sein, dass nach der Reifenmontage und einigen zurückgelegten Kilometern die Radschrauben zu kontrollieren sind. Aus diesen Gründen wurde auf eine Mithaftungsquote von 30 Prozent entschieden.

 

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