(openPR) Wenn es Deutschland um die Erstattung von Gutachten für Gerichte und Private geht, stehen häufig die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an erster Stelle. Diese Gutachter werden z.B. von Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammern (HwK) für bestimmte Sachgebiete förmlich bestellt und sind dann berechtigt, den gesetzlich geschützten „Titel“ öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu führen. In einer Reihe von Gesetzen und anderen Vorschriften ist geregelt, dass diese Gutachter zwingend oder jedenfalls bevorzugt herangezogen werden sollen.
Das System der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen gibt es in Deutschland schon lange und es hat sich im Wesentlichen auch bewährt. Allerdings findet sich in Europa Vergleichbares nur noch in Österreich. Nun droht dem deutschen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen das Aus. Nach aktuellen Informationen arbeiten derzeit das Bundesjustizministerium (BMJ) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) daran, die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) und der Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) in allen Berufszulassungsgesetzen umzusetzen. Hierzu wird auch der § 36 der Gewerbeordnung (GewO) gezählt, der das Fundament der öffentlichen Bestellung in Deutschland bildet. Werden die bislang bekannt gewordenen Pläne der Ministerien Realität, würde dies das Ende des Systems der öffentlichen Bestellung bedeuten.
Da das Thema für das deutsche Sachverständigenwesen von richtungweisender Bedeutung ist, hat es www.DataSV.info, die Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet, ganz aktuell aufgegriffen und näher beleuchtet. Dabei wird kommentierend u.a. auch auf den möglichen zukünftigen Stellenwert einer Zertifizierung von Sachverständigen und ein ggf. schon bald kommendes deutsches Akkreditierungs- und Zertifizierungsgesetz eingegangen. Nähere Informationen finden sich hier: www.DataSV.info/Aktuell.html
Peter-Andreas Kamphausen / Redaktion DataSV










