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Ronny Kazyska (M.Sc.) schließt sich dem BVS an

27.01.202212:14 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Ronny Kazyska (M.Sc.) schließt sich dem BVS an
Ronny Kazyska
Ronny Kazyska

(openPR) Frankfurt am Main. Ronny Kazyska (M.Sc.) hat sich als CIS HypZert (F) bzw. ZIS izert (G) zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung zum Jahresbeginn 2022 dem BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) angeschlossen und ist neues ordentliches Mitglied im Landesverband Hessen. Die ordentlichen Mitglieder im BVS sind als Sachverständige in ihrem Tätigkeitsgebiet grundsätzlich öffentlich bestellt und vereidigt oder vergleichbar qualifiziert. 

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. ist die bundesweit mitgliedsstärkste Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger. Der BVS wurde am 27. November 1961 in München gegründet und zählt rund 3.000 Einzelmitglieder. Die Sachverständigen in den Mitgliedsverbänden des BVS sind grundsätzlich öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder dazu durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder verfügen über eine damit vergleichbare Zertifizierung. Basis der erfolgreichen Verbandsgeschichte ist der hohe Anspruch an die Qualifikation der Mitglieder. 

Alle Mitglieder sind dem BVS-Leitbild zur Unparteilichkeit, wirtschaftlicher Unabhängigkeit, Eigenverantwortung, Verschwiegenheit sowie persönlicher Integrität verpflichtet. BVS-Sachverständige haben ihre gutachterlichen Tätigkeiten stets mit fachlicher Kompetenz zu erbringen und sind zur stetigen Fortbildung sowie zu einem transparentem Leistungsprofil verpflichtet. Das BVS-Leitbild dient der konsequenten Sicherung der hohen Qualität der angeschlossenen Sachverständigen und einem wirksamen Schutz für Auftraggeber. 

Kernaufgabe der angeschlossenen Sachverständigen ist das Erstellen von Gutachten für Justiz und Behörden, Wirtschaft, Industrie und Handwerk sowie für Privatpersonen. Der BVS setzt mit seinen Aufnahme- und Zugehörigkeitskriterien deutlich hohe Hürden, da der Begriff „Sachverständiger“ in Deutschland gesetzlich nicht geschützt ist. 

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