(openPR) Zur Debatte ueber die Einfuehrung einer EU-Mindeststeuer erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
19. April 2004 - Der Standortwettbewerb Deutschlands mit den Beitrittslaendern ist keine unmittelbare Frage des EU-Beitritts, sondern Konsequenz der zunehmenden Globalisierung. Er besteht seit langem. Er wird durch die Verpflichtung der Beitrittslaender zur Anwendung des so genannten aquis communitaire (gemeinschaftlicher Besitzstand) ab dem 1. Mai 2004 sogar eingedaemmt.
Der Standortwettbewerb ueber steuerlicheGestaltungsmoeglichkeiten wird zum Beispiel durch das strenge EU-Beihilferecht begrenzt. Steuerliche Massnahmen sind danach nur zulaessig, wenn sie dem geltenden EU-Recht entsprechen oder von der Kommission genehmigt werden. Den Beitrittslaendern zugesagte Verguenstigungen sind befristet und enden spaetestens 2011.
Trotz dieser durch den Beitritt grundsaetzlich sogarverbesserten Wettbewerbssituation muss sich die Bundesregierung in Bezug auf die steuerlichen Faktoren auf EU-Ebene fuer eine binnenmarktgerechte Ausgestaltung des Unternehmenssteuerrechts einsetzen. Sie sollte die Bemuehungen der Kommission unterstuetzen, eine breite und einheitliche Bemessungsgrundlage zu gestalten.
Auch ueber die Einfuehrung von Mindeststeuersaetzen muss vorbehaltlos gesprochen werden. Nicht zu rechtfertigendes Steuerdumping muss noetigenfalls auch mit der Frage weiterer Finanzhilfen an die Beitrittslaender verknuepft werden. Wer von Subventionen der EU profitiert, darf nicht einen ungezuegelten Steuersenkungswettlauf beginnen. Davon hat kein Mitgliedstaat auf Dauer Vorteile.






