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Vom Wesen der Verhältnismäßigkeit

07.12.200819:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Vom Wesen der Verhältnismäßigkeit

(openPR) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip (auch bekannt als ‘Übermaßverbot’) ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats und beschreibt einen wichtigen Grundsatz. Sinn und Zweck dieses Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staats in die Grundrechte und hier insbesondere in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zu schützen. Als verfassungsrechtliches Gebot ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG für die gesamte Staatsgewalt unmittelbar verbindlich.

Todesfälle in Deutschland (Quelle: de.statista.org)

Anzahl der Todesfälle durch Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (2007): 26.377
Anzahl der Todesfälle durch Infektionen und Parasiten (2007): 13.890
Anzahl der Verkehrstoten (2006): 5.100
Anzahl der passivrauchbedingte Todesfälle (2005): 3.301
Anzahl der Drogentoten (2007): 1.394
Anzahl der Mordopfer (2007): 884
Anzahl der Terroropfer: 0

Seit den verheerenden Terroranschlägen in den USA, also in den Jahren 2001 bis 2007 mussten wir in Deutschland rund

41.700 (in Worten: einundvierzigtausendsiebenhundert)

Verkehrstote beklagen. Wieso sind wir bereit eine solche Zahl von vermeidbaren Toten hinzunehmen, die in der Mehrzahl sogar unschuldig sind, weil sie lediglich Insassen oder unschuldige Unfallgegner waren?

Mit einer Reihe radikaler Maßnahmen, ließe sich ein großer Teil dieser Toten vermeiden. Prüfen wir eine mögliche Umsetzung:

Airbag-Pflicht: gibt es nicht
deutliche Geschwindigkeitsreduzierung: gibt es nicht
Verbot ungeschützter Fahrzeuge (Motorräder u.ä.): gibt es nicht
einkommensabhängige Bußgelder bei Verstößen: gibt es nicht
Betriebsverbot schlecht gesicherter Altfahrzeuge: gibt es nicht
Einbauverpflichtung von Fahrerassistenzsystemen: gibt es nicht

Warum? Weil es unverhältnismäßig wäre, die Bevölkerung in ihrer Mobilität derart einzuschränken oder mitunter sogar immobil zu machen. Wir greifen nicht in die Eigentumsverhältnisse ein, nur weil ein Fahrzeug nicht den allerneusten Sicherheitsaspekten genügt und verbieten auch nicht die lustvolle Fortbewegung auf zwei Rädern ohne Knautschzone. Eine Gesellschaft braucht Beweglichkeit, daher nehmen wir es in Kauf, dass diese Beweglichkeit auch Opfer fordert – unschuldige Opfer.

Wir nehmen also Tausende von Toten hin, schuldige und unschuldige, weil wir ungesunde Lebensmittel dulden, weil wir Alkohol- und Zigarettengenuss nicht verbieten, weil wir Freizeitsport nicht einschränken und weil Menschen mit älteren Autos kaum Sicherheitsreserven haben. Wir nehmen keine Zwangsimpfungen vor, wir erlauben Schusswaffenbesitz, Sex ohne Kondome, den Konsum von Nachmittags-TV und viele andere Dinge, die kreuzgefährlich sind.

Aber die Möglichkeit, dass jemand bei einem Terroranschlag ums Leben kommen KÖNNTE, die bewegt uns dazu, unsere sämtlichen Freiheitsrechte zur Disposition zu stellen. Wer solche Positionen bezieht, der verneint den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und stellt sich außerhalb unserer Rechtsordnung.

Nein, Danke.

Uwe Schreiber

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