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Das Verhältnismäßigkeitsprinzip (auch bekannt als ‘Übermaßverbot’) ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats und beschreibt einen wichtigen Grundsatz. Sinn und Zweck dieses Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staats in die Grundrechte und hier insbesondere in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zu schützen. Als verfassungsrechtliches Gebot ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG für die gesamte Staatsgewalt unmittelbar verbindlich.
Todesfälle in Deutschland (Quelle…
Von Redaktion Freies Internet • 4.Dezember 2008
Mit Beschluss vom 28.10.2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Einschränkungen der ersten einstweiligen Anordnung vom 1.03.2008 um weitere 6 Monate verlängert und den Zugriff auf die Vorratsdaten zu präventiven Zwecken eingeschränkt.
Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung , der sich neben vielen anderen gesellschaftlichen Gruppierungen einschließlich der Oppositionsparteien im Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung einsetzt, ist damit weiterer Teilerfolg gelungen.
Worum geht’s ?
Auf…
04.12.2008
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