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Neues Baugesetzbuch erhöht kommunalen Verwaltungsaufwand

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Verwaltungsplanspiel zur Novellierung des Baugesetzbuches

1. März 2004 - Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse des Verwaltungsplanspiels zur Novellierung des Baugesetzbuches erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dirk Fischer MdB, und der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:



Das Verwaltungsplanspiel ist ein wichtiger, ergänzender Baustein für das formale Gesetzgebungsverfahren. Die beteiligten Kommunen nutzen die Möglichkeit, die praktische Anwendbarkeit des Gesetzentwurfs zu prüfen. Sie tragen die Hauptlast des Verwaltungsaufwandes bei der Umsetzung des erneuerten Planungsrechts. Daher ist den Hinweisen der Kommunen eine besondere Bedeutung beizumessen. Mit den vorgetragenen Stellungnahmen wurde deutlich, dass die europarechtlich bedingten Änderungen im Grundsatz vertretbar gestaltet wurden, auch wenn zu kritisieren ist, dass das Europarecht hier zu Verwaltungsmehraufwand und Verfahrensverzögerungen führt.

Das Verwaltungsplanspiel ersetzt aber nicht die notwendige Diskussion über die politische Ausrichtung und Wertung der Gesetzesnovelle. Dies gilt insbesondere für die übrigen Ziele und Änderungen, die nicht europarechtlich veranlasst sind. Die Prüfung der Sinnhaftigkeit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen ist mit dem Verwaltungsplanspiel nicht verbunden und ist in den kommenden Wochen im Bauausschuss des Deutschen Bundestages zu führen.

Zu den Hauptdiskussionspunkten werden dabei die Steuerungsinstrumente der Kommunen für das Bauen im Außenbereich zählen. Dies umfasst z. B. die Fragen des Baurechts für Windkraft- und Biomasseanlagen, aber auch die Sicherung der Arbeitsgrundlagen für die Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. Auch den Anregungen des Bundesrates zur Entbürokratisierung und Deregulierung der Gesetzesvorschriften für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollte nachgekommen werden. Die von der Bundesregierung zugesagten Prüfergebnisse hierzu stehen noch aus.

Von der am 8. März 2004 stattfindenden Expertenanhörung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages versprechen wir uns auch eine vertiefende Diskussion über die Aufnahme des Stadtumbaus und der Sozialen Stadt ins Baugesetzbuch. Ohne wirksames Controlling und zeitliche Befristung droht die künftig mögliche Ausweisung von Stadtgebieten mit sozialen Missständen zu einem stumpfen Schwert zu verkommen. Die offizielle Ausweisung solcher Stadtteile ist kein Selbstzweck, sie müssen auch vor dauerhaften Imageschäden geschützt werden.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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