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Von Bodenfrost bis Wohnungsbrand - Ratgeber - Sicherheit im Winter

26.11.200810:45 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Von Bodenfrost bis Wohnungsbrand - Ratgeber - Sicherheit im Winter
Die Idylle trügt. Im Winter lauert so manche Gefahr rund ums Haus. Bild: www.homesolute.com
Die Idylle trügt. Im Winter lauert so manche Gefahr rund ums Haus. Bild: www.homesolute.com

(openPR) Gerade in der dunklen Jahreszeit kommt es immer wieder zu ungewollten Zwischenfällen. Die Experten von homesolute.com decken fünf Gefahrenquellen rund um Haus und Garten auf und erklären, wie man sie umgehen kann.

Die Tage werden kürzer, das Wetter ungemütlich und die Weihnachtstage lassen auch nicht mehr lange auf sich warten - genau der richtige Zeitpunkt, um sich schon mal mental auf die Tücken des Winters einzustellen. Denn gerade in der dunklen Jahreszeit lauern überall zahlreiche Gefahrenquellen, die zu Unfällen oder Schäden am Eigenheim führen können. Sind die Risiken jedoch aufgedeckt, können sie auch leichter gebannt werden, wissen die Experten des Online-Magazins homesolute.com. Hier die fünf häufigsten Risikofaktoren und wie man Abhilfe schaffen kann - ganz nach dem Motto "Gefahr erkannt - Gefahr gebannt."



Sicherheit ab Windstärke 8

Stürme wehen mittlerweile nicht nur mehr im Herbst, sondern fegen auch in der kalten Jahreszeit über Bäume und Häuser hinweg. Dabei kann es etwa durch herabfallende Äste, lose Dachziegel oder umstürzende Bäume zu Personen- und Sachschäden kommen. In diesem Fall hilft der richtige Versicherungsschutz, um hohe Kosten zu vermeiden: wurde das Eigenheim durch ein Sturmereignis - was bei den meisten Versicherungen ab Windstärke acht vorliegt - beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. Befindet sich das Gebäude jedoch noch im Rohbau, hilft eine Bauleistungsversicherung, wissen die homesolute-Experten. Haben die Sturmböen Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen, so ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden.

Schadensabsicherung bei Starkregen

Gesellt sich zum Sturm auch noch starker Schneeregen, ist das winterliche Unwetter perfekt: in kürzester Zeit fällt eine große Menge an Niederschlägen, die für Passanten genauso unangenehm sind wie für Hauseigentümer. Durch das Regenwasser können nämlich Schäden an Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen entstehen. Auch hier käme die Wohngebäudeversicherung zum Tragen - sofern diese Leistung im Vertrag verankert ist. Wenn durch die Regenfälle der Boden so stark aufgeschwemmt wird, dass es zu Überflutungen von (Wohn)räumen kommt, empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung, so die Wohnexperten von homesolute.com weiter. In der Regel schließt man diese in Verbindung mit der bereits genannten Hausratversicherung ab.

Eisige Zeiten auf dem Gehweg

Bereits ab Herbst ist in ganz Deutschland mit Bodenfrost zu rechnen. In höheren Lagen verschärft sich die Situation noch, wenn sich in Kombination mit Schneefall Straßen und Gehwege in eisige Rutschbahnen verwandeln. Für Fußgänger steigt dabei vor allem in den frühen Morgenstunden das Unfallrisiko. Doch wer muss den Gehweg eigentlich von Schnee und Eis befreien? Grundsätzlich trifft den Eigentümer eine Räum- und Streupflicht, die auch auf den Mieter übertragen werden kann, wissen die Experten von homesolute.com. Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen und ein Passant stürzt infolgedessen, muss der Hauseigentümer haften. Deshalb gilt: Lieber stets für einen geräumten Gehweg sorgen - sonst droht Schadensersatz!

Dem Feuer vorbeugen

Draußen wird es früher dunkel, drinnen dafür angenehm licht: denn Kerzenschein und Kaminzauber trotzen der Kälte und bringen wohlige Wärme ins Haus. Doch Vorsicht! Jährlich passieren durch Unachtsamkeiten zahlreiche Wohnungsbrände. Deshalb dürfen Kerzen und Kaminfeuer unter keinen Umständen unbeaufsichtigt gelassen werden. Ebenso sind Sicherheitsabstände zu leicht entzündlichen Materialien - etwa Gardinen oder Tischdekoration - einzuhalten. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, heißt es zuallererst: Ruhe bewahren! Wenn der Brandherd nicht selbstständig gelöscht werden kann, muss die Feuerwehr alarmiert werden. Bevor Menschen und Tiere in Sicherheit gebracht werden, sollten Fenster und Türen geschlossen werden, um eine Anfachung des Brandes zu vermeiden. Anschließend gefährdete Nachbarn informieren!

Im Dunkeln gut munkeln?

Die früher eintretende Dunkelheit sorgt nicht nur beim Autofahren für schlechtere Sichtverhältnisse: auch für Fußgänger können z.B. schwach beleuchtete Kantsteine zur Stolperfalle werden. Um diese potentiellen Gefahrenquellen vorab zu vermeiden, sollte die Außenbeleuchtung vor der eigenen Haustür frühzeitig geprüft werden. Dies gilt laut der homesolute- Experten besonders, wenn gefährliche Stellen dem allgemeinen Verkehr zugänglich sind - etwa der Eingangsbereich oder das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses. Hier unterliegt der Eigentümer der so genannten Verkehrssicherungspflicht, die gefahrloses Fortbewegen im jeweiligen Eigentumsbereich garantieren soll. Wird diese missachtet und ein Unfall ist die Folge, muss der Grundherr haften - ein Ärgernis, das beiden Seiten durchaus auch im Winter erspart bleiben könnte.

Mehr Infos rund um die Themen Haus und Garten finden Interessierte auf
http://www.homesolute.com

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