Rürup-Vorschläge: Die gesetzliche Rente wird auf lange Sicht steuerfrei bleiben
(openPR) Zu den heutigen Vorschlaegen der Ruerup-Kommission zur steuerlichen Behandlung von Sozialrenten und –beitraegen erklaeren die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD- Bundestagsfraktion, Gudrun Schaich-Walch und Joachim Poss:
Die Vorschlaege der Ruerup-Kommission zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichbehandlung von Alterseinkuenften bieten eine gute Grundlage fuer die ab 1. Januar 2005 notwendige gesetzliche Neuregelung. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 6. Maerz 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Steuerbelastung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und beamtenrechtlichen Versorgungsbezuegen nicht den gleichheitsrechtlichen Massstaeben des Grundgesetzes entspricht.
Die Ergebnisse der Ruerup-Kommission werden in den kommenden Monaten von Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingehend beraten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende dieses Jahres abzuschliessen.
Fuer die SPD-Bundestagsfraktion stehen folgende Eckpunkte fest:
Die Renten von Durchschnittsverdienern werden auf lange Sicht steuerfrei bleiben. Das gilt nicht nur fuer die derzeitigen Rentner, sondern auch fuer die kuenftig in den Ruhestand eintretenden Arbeitnehmer. Die heute schon hohen und in Zukunft weiter ansteigenden steuerlichen Grundfreibetraege verhindern naemlich eine Steuerpflicht auch bei vollstaendiger steuerlicher Beruecksichtigung dieser Renten.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die noch geltende Ertragswertbesteuerung bei den gesetzlichen Renten, wonach zum Beispiel bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren nur 27 Prozent der Rentenbezuege steuerpflichtig sind, wird in einer langen ergangsphase bis zum Jahr 2040 modifiziert. Dieser lange Zeitraum vermeidet eine Zweifachbesteuerung von Renten und Beitraegen. Erst ab dem Jahr 2040 soll naemlich die gesamte Sozialrente steuerpflichtig sein. Denn Renten duerfen nur dann voll versteuert werden, wenn zuvor auch die Rentenbeitraege in vollem Umfang steuerlich abzugsfaehig waren.
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Der Vorschlag, Lebensversicherungen kuenftig wie andere Kapitalanlageprodukte steuerlich zu behandeln, ist richtig. Klar ist aber auch, dass nicht das vom Sparer eingezahlte Kapital, sondern nur der damit erwirtschaftete Zins steuerpflichtig werden soll. Dies bedeutet aber auch, dass es bei bereits abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen aus Gruenden des Vertrauens schutzes beim geltenden Recht bleiben wird.
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