(openPR) In diesem Artikel informieren wir Sie über 5 Hinweise, die Sie zur Rürup Rente wissen sollten. Denn das Besparen einer Altersvorsorge ist ein langwieriger Prozess und sollte von Anfang an Ihre Bedürfnisse angepasst sein.
Hinweis 1: Vorteile der Rürup Rente
Die Rürup Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Gefördert wird die Rürup Rente durch Steuervorteile. (Siehe auch http://ruerup-rente.net) Die Rürup Rente bietet Ihnen als Altersvorsorge eine hohe Sicherheit. Denn das angesparte Kapital wird bei der Berechnung für das Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. Zusätzlich ist das Geld in der Ansparphase pfändungssicher.
Achtung: Das Kapital ist nur vor Pfändung geschützt, wenn Sie den Steuervorteil nutzen.
Die Einzahlung der Beiträge kann flexibel vorgenommen werden. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob Sie einen Monat die Zahlungen auslassen. Diese Flexibilität, die die Rürup Rente bietet, kommt insbesondere Selbstständigen zugute, deren Kassenlage öfters schwankt.
Hinweis 2: Steuerliche Betrachtung der Rürup Rente
Wie oben kurz angerissen, wird die Rürup Rente durch Steuervorteile gefördert. In 2013 können bereits 76 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend werden. 2014 sind es dann bereits 78 Prozent und ab dem Jahr 2025 gibt es keine Begrenzung mehr. Um die Steuervorteile geltend machen zu können, müssen Sie lediglich die eingezahlten Leistungen als Sonderausgaben geltend machen. (Mantelbogen ESt 1 A ,Seite 3, Zeile 64 bis 2008 bzw. die Anlage „VOR“ Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 7 ab 2009)
Hinweis 3: Rürup Rente im Test
Wer auf der Suche nach einem aussagekräftigen Rürup Rente Test ist, wird häufig auf den Test von Stiftung Warentest aus dem Jahr 2011 treffen. Hier wurden 62 Angebote für Männer und Frauen unter die Lupe genommen. Nur 5 Tarife wurden von den
Testern für „gut“ befunden.
• Tarif “BA3´´ von Debeka
• Tarif “E-R1B” von Europa
• Tarif “RB4F” von Hannoversche
• Tarif “BRAGT24´´ von Huk24
• Tarif “BRA” von Huk-Coburg
Hinweis 4: Nachteile der Rürup Rente
Wie die meisten Rentenversicherungen hat auch die Rürup Rente Nachteile. Der am häufigsten genannte Nachteil ist die nachgelagerte Besteuerung( http://de.wikipedia.org/wiki/Nachgelagerte_Besteuerung ). Wer ab 2040 seine Rente erhält, muss diese zu 100 Prozent versteuern. Des Weiteren besteht bei der Rürup Rente, im Gegensatz zur Riester Rente, kein Kapitalwahlrecht bei der Auszahlung.
Hinweis 5: Die Rürup Rente kündigen
Eine weitere Besonderheit der Rürup Rente ist, dass man sie nicht mehr kündigen kann. Sie haben natürlich, wie bei allen Versicherungen, die Möglichkeit die Rürup Rente innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zu kündigen. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit die Rürup Rente beitragsfrei zu stellen.





