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Kaupthing Bank - FME stellt Entschädigungsfall fest

Bild: Kaupthing Bank - FME stellt Entschädigungsfall fest

(openPR) Die Kaupthing Edge Bank ist die deutsche Niederlassung der isländischen Kaupthing Bank hf Island. Auch die deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank unterliegt den Regularien der isländischen Bankenaufsicht. Zudem ist die Kaupthing Bank dem isländischen Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Dieser Fonds schützt die Einlagen jedes Kunden bis zu einer Höhe von 20.887,00 Euro zu 100%. Dies bedeutet, dass im Entschädigungsfall die Geldanlage von jedem Kunden abgesichert ist und bis zu einem Betrag von 20.887,00 Euro sogar garantiert zu 100%. Dies entspricht den Bestimmungen der isländischen Sicherungseinrichtung und der Europäischen Union. Am 30.10.2008 hat die isländische Finanzaufsichtsbehörde (FME) ihre Einschätzung abgegeben, dass die Muttergesellschaft der deutschen Kaupthing Edge, die Kaupthing Bank hf. Island, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und damit den Entschädigungsfall festgestellt. Somit steht jetzt offiziell fest, dass die betroffenen Kunden der Kaupthing Bank ihre Ansprüche gegen den isländischen Einlagensicherungsfonds (Depositors' and Investors' Guarantee Fund) richten müssen, um ihr eingefrorenes Geld zurück zu erhalten. Allerdings haftet der isländische Einlagensicherungsfonds für Einlagen deutscher Sparer nur bis zu einer Summe von EUR 20.887,00 zu 100 Prozent, darüber hinaus nur anteilig, sofern noch Masse verbleibt. Die Haftungssumme versteht sich dabei pro Person, nicht pro Konto. Die gesetzlichen Regelungen in Island sehen vor, dass der Einlagensicherungsfonds in Absprache mit der Finanzaufsicht eine Ausschlussfrist festlegen wird, innerhalb der die betroffenen Kunden der Kaupthing Bank ihre Ansprüche gegenüber dem Fonds anmelden müssen. Bei Ansprüchen von Einlagengläubigern (Tages- und Festgelder) soll diese Frist dabei nicht mehr als zwei Monate betragen. Die Auszahlung der Entschädigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Einschätzung der Finanzaufsicht oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu leisten und kann durch den Wirtschaftsminister um weitere drei Monate verlängert werden. Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage in Island ist davon auszugehen, dass von dieser Möglichkeit vollumfänglich Gebrauch gemacht werden wird und somit Zahlungen frühestens Ende Januar 2009 erwartet werden können. Sollte die Auszahlungsfrist durch den Wirtschaftsminister um drei Monate verlängert werden, könnte sich die Auszahlung der Entschädigung bis Ende April 2009 verzögern.


Betroffene Anleger sollten sich daher umgehend entsprechend beraten lassen.

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