(openPR) Die Rechtsanwälte der BTR-Mecklenburg & Kollegen an den Standorten Frankfurt/Main, Brandenburg, Berlin, München und Stuttgart vertreten Anleger der isländischen Kaupthing Bank. Ausgewiesene Spezialisten im Wirtschaftsrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank und Kapitalmarktrecht befassen sich mit der Durchsetzung der Ansprüche der geschädigten deutschen Anleger.
Nachdem die isländische Finanzaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt hat, sind nunmehr zuerst die Forderungen der geschädigten Anleger bei dem isländischen Einlagensicherungsfonds anzumelden. Zur Wahrung der laufenden Anmeldefristen ist es nach Einschätzung der Rechtsanwälte ratsam, dass sich die Betroffenen umgehend beraten lassen, um nicht Gefahr zu laufen, dass Ansprüche verfristen oder Nachteile drohen.
Für den Fall, dass die Forderungen, die grundsätzlich bis maximal € 20.884,- durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind, nicht aus den Mitteln des Fonds befriedigt werden können, werden bereits jetzt weitergehende Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Kauthing Bank geprüft. Derzeit raten die Rechtsanwälte der BTR jedoch vor allem aus Kostengründen von voreiligen Klagen ab, da die Erfolgsaussichten noch nicht absehbar sind.
Die Rechtsanwälte der BTR-Mecklenburg & Kollegen am Standort Frankfurt, Peter Rössler, Sybille Möbius und Stephan Bretz stehen geschädigten Anlegern als Ansprechpartner zur Verfügung.






