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Umfang der Wohneigentumsförderung darf nicht reduziert werden

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anteil des selbstgenutzten Wohneigentums in Deutschland steigern

17. Juli 2003 - Anlässlich der Beratung zur Finanzierung des Vorziehens der Steuerreform erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Aufbau Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB, und der zuständige Berichterstatter, Klaus Minkel MdB:



Mit den Eckpunkten zur Finanzierung des Vorziehens der Steuerreform offenbart die Bundesregierung, dass die geplante Streichung der Eigenheimzulage nicht mit diesem Projekt in Zusammenhang steht. Die Streichung ist nicht Bestandteil der Finanzierungsvorschläge der Bundesregierung, sondern ein eigenständiges Projekt der allgemeinen Haushaltspolitik des Finanzministers, um Haushaltslöcher zu stopfen. Sie wird von der rot-grünen Bundesregierung auch ohne ein Vorziehen der Steuerreform angestrebt.

Die unmittelbar zu erwartenden negativen Auswirkungen sind jedoch um ein vielfaches größer. In konjunkturschwachen Zeiten dürfen die wenigen staatlichen Investitionsanreize nicht geopfert werden, die ein Vielfaches an privaten Investitionen auslösen. Der vollständige Wegfall der Eigenheimzulage würde jedes Jahr mehrere Hunderttausend meist jüngere Familien belasten.

Wohnungsneubau im Rahmen der Wohneigentumsförderung wird weiterhin für ein bedarfsgerechtes Angebot auf dem Wohnungsmarkt erforderlich sein. Änderungen zur Stärkung von Investitionen in den Bestand und zur Familienförderung sind vernünftig. Abzulehnen sind dagegen Überlegungen, die das Gesamtvolumen der Wohneigentumsförderung reduzieren. Hier gibt es weiterhin dringenden Aufholbedarf. Das gilt insbesondere für die neuen Bundesländer. Im europäischen Vergleich sogar bundesweit. Es muss wesentliches Ziel einer soliden und ausgewogenen Wohnungspolitik bleiben, den Anteil des selbstgenutzten Wohneigentums in Deutschland zu steigern. Als Möglichkeit für eine private Altersvorsorge bleibt sogar der Umfang der bestehenden Wohneigentumsförderung der rot-grünen Bundesregierung hinter dem Handlungsbedarf zurück.

Die als teilweise Kompensation geplante Aufstockung von bestehenden Programmen in der Wohnungs- und Städtebauförderung ist nicht ausschließlich auf die Förderung des Wohneigentums ausgerichtet. Viele der Maßnahmen unterstützen vor allem die Interessen der gewerblichen Vermieter. Vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs in vielen Stadtteilen ist das grundsätzlich zu begrüßen, jedoch kann die Finanzierung nicht zu Lasten der Wohneigentumsförderung erfolgen.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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