(openPR) Die Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte fällt auch nach dem 01.09.2008 durch erneute Abmahnungen, unter anderem im Auftrag der Musik - Firmen SONY BMG, EMI, Universal und Warner sowie führender deutscher Hörbuchverlage, insbesondere DHV, Lübbe und Random House, auf. In den inhaltlich identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, Musikalben oder Hörbücher über eine Filesharing-/ P2P-Software (eMule, eDonkey2000, Bearshare, Bit Torrent usw.) Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.
Als Beweis der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird der Abmahnung ein Ermittlungsdatensatz beigefügt. Auf diesem ist der Anschlussinhaber, seine IP-Adresse, Tatzeitpunkt und das angebotene Werk aufgeführt.
In den formularmäßigen Abmahnschreiben wird immer wieder auf zum Teil veraltete Rechtsprechung zum Thema Störerhaftung des Anschlussinhabers verwiesen.
Eine Beschränkung der anwaltlichen Abmahnkosten auf 100 €, wie es § 97a UrhG seit dem 01.09.2008 für einfach gelagerte Fälle vorsieht, wird von der Kanzlei Waldorf pauschal abgelehnt. Es wird darauf verwiesen, dass die von der Kanzlei Waldorf abgemahnten Fälle nicht unter die Kategorie unerhebliche Rechtsverletzungen fallen würden.
Jede Abmahnung muss individuell betrachtet werden. Keineswegs sollte die von Waldorf Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30 Jahre gebunden wird. Betroffene sollten sich nicht von der fragwürdigen Vorgehensweise der Abmahnkanzleien einschüchtern und jede Abmahnung von einem ausgewiesenen Spezialisten für Medienrecht prüfen lassen.
RA T. Röttger, LL.M. (Medienrecht)
MEDIENRECHT mainz
GGR Rechtsanwälte
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55126 Mainz
tel.: 06131-6237990
fax: 06131-6233896
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Über das Unternehmen
Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts.
Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.
Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.
Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.
Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
* Simon und Partner aus Wiesbaden
* U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg
* Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe
* Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg
* Waldorf Rechtsanwälte aus München
* Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
* Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt
* Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg
* Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt
* Cramer von Clausbruch, Steinmeier, Cramer (CSC) Rechtsanwälte aus Berlin
* Stefan Auffenberg Rechtsanwalt aus Dortmund
wegen Filesharing /P2P / Urheberrechtsverletzungen, die derzeit in Deutschland kursieren, nehmen sowohl Rechtsanwalt Gulden, LL.M. (Medienrecht) als auch Rechtsanwalt Röttger, LL.M. (Medienrecht) Termine auch außerhalb der Sprechzeiten wahr. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Rechtsanwälten in Mainz in Verbindung!