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Neue Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte

25.09.200812:48 UhrIT, New Media & Software
Bild: Neue Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte
RA T. Röttger, LL.M. (Medienrecht)
RA T. Röttger, LL.M. (Medienrecht)

(openPR) Die Münchner Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte fällt auch nach dem 01.09.2008 durch erneute Abmahnungen, unter anderem im Auftrag der Musik - Firmen SONY BMG, EMI, Universal und Warner sowie führender deutscher Hörbuchverlage, insbesondere DHV, Lübbe und Random House, auf. In den inhaltlich identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, Musikalben oder Hörbücher über eine Filesharing-/ P2P-Software (eMule, eDonkey2000, Bearshare, Bit Torrent usw.) Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Als Beweis der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird der Abmahnung ein Ermittlungsdatensatz beigefügt. Auf diesem ist der Anschlussinhaber, seine IP-Adresse, Tatzeitpunkt und das angebotene Werk aufgeführt.

In den formularmäßigen Abmahnschreiben wird immer wieder auf zum Teil veraltete Rechtsprechung zum Thema Störerhaftung des Anschlussinhabers verwiesen.

Eine Beschränkung der anwaltlichen Abmahnkosten auf 100 €, wie es § 97a UrhG seit dem 01.09.2008 für einfach gelagerte Fälle vorsieht, wird von der Kanzlei Waldorf pauschal abgelehnt. Es wird darauf verwiesen, dass die von der Kanzlei Waldorf abgemahnten Fälle nicht unter die Kategorie unerhebliche Rechtsverletzungen fallen würden.

Jede Abmahnung muss individuell betrachtet werden. Keineswegs sollte die von Waldorf Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30 Jahre gebunden wird. Betroffene sollten sich nicht von der fragwürdigen Vorgehensweise der Abmahnkanzleien einschüchtern und jede Abmahnung von einem ausgewiesenen Spezialisten für Medienrecht prüfen lassen.

RA T. Röttger, LL.M. (Medienrecht)

MEDIENRECHT mainz

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