(openPR) In der Woche vom 17.01. - 21.01.2011 wurden wieder einmal Abmahnungen bezüglich verschiedener Titel aus dem Porno-/Erotikbereichs wegen unterstellter Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Urmann + Collegen (U + C Rechtsanwälte) aus Regensburg versandt.
Wie auch in den vorhergegangenen Abmahnungen fordert die Kanzlei U + C Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Zahlung eines einmaligen Schadensersatzbetrags in Höhe von 650,00 Euro pro Titel. Der Rechteinhaber für die Titel „Asses of Face Destruction 9“, „Asa Akira Is Insatiable“, „Deep Anal Abyss 3“, „Newbies“ und „Lollipops 25“ ist die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH.
Auch die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe mahnte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm „Der Transi mit dem Riesen Knueppel“ im Namen der Mick-Haig Productions e.K. ab. Hier wurde ein pauschaler Gesamtbetrag von 600,00 Euro verlangt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnte u.a. die unerlaubte Verwertung der geschützten Hörbücher „Harry Potter und die Kammer des Schreckens“ und „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ von Joanne K. Rowling im Namen der DHV – Der Hörverlag GmbH sowie „Hummeldumm“ von Tommy Jaud im Auftrag der Argon Verlag GmbH ab.
806,00 Euro (506,00 Euro Rechtsanwaltskosten und 300,00 Euro Schadensersatz) forderte die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte dabei von den Abgemahnten.
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnte die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an den ganz aktuellen Musikalben „Loud“ von Rihanna (Universal Music GmbH) und „Teenage Dream“ von Katy Perry (EMI Music Germany GmbH & Co.KG ab. Für die unterstellte Urheberrechtsverletzung wurde den Abgemahnten die Zahlung eins Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 Euro pro Album angeboten.
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden mahnte im Namen der neu in Erscheinung tretenden Rechteinhaber Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwan die Verletzung von Urheberrechten an dem geschützten Musikwerk „Move It“ von Culcha Candela ab.
Der Titel ist auf dem Sampler „BRAVO Hits 71“ zu finden.
Für die Urheberrechtsverletzung wurde durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe ein Vergleichsbetrag von 350,00 Euro gefordert.
Dies ist nur ein Auszug der unserer Medienkanzlei vorgelegten Abmahnungen.
weitere Infos unter: die-abmahnung.info
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte
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