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Neuer Gesetzentwurf zur Patientenverfügung

23.09.200808:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neuer Gesetzentwurf zur Patientenverfügung
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) In den Medien wird darüber berichtet, dass eine Arbeitsgruppe, zu der die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Unions- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) gehören, an einem neuen Gesetzentwurf arbeitet.

Ich wünsche hier den Mitgliedern der Arbeitsgruppe ein rechtes Augenmaß für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen, wonach sich eine Implementierung konservativer Werte strikt verbietet und der Gesetzentwurf sich durch ein Höchstmaß an „Liberalität“ auszeichnet. In der bisherigen Debatte konnte allerdings der Eindruck gewonnen werden, dass insbesondere die Abgeordneten, die das „C“ in ihrem Parteinamen tragen, mit Verlaub ein inakzeptables Verständnis von der Freiheit des Einzelnen, über sein Schicksal selbst und freiverantwortlich bestimmen zu können, haben; gleiches gilt freilich für Abgeordnete der Grünen, die da meinen, einer Reichweitenbegrenzung einer patientenautonomen Verfügung das Wort reden zu müssen. Es reicht völlig zu, wenn ein Herr Bosbach oder eine Frau Göring-Eckardt ihre individuelle Patientenverfügung verfassen (oder auch nicht) und sich nicht allzu sehr mit der Frage beschäftigen, wie wir als mündige Bürger unsere Verfügung abzusetzen gedenken. Auch wenn es nicht dem politischen Mainstream entsprechen sollte: es gibt durchaus noch einzelne Freiheitsbereiche, die die politisch Verantwortlichen „ihren“ Bürgern auch in einer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie zubilligen sollten.
Immerhin wird nunmehr „gearbeitet“, so dass erkennbar die einstweilen aus Gründen des Respekts vor den Kirchen eingestellten Aktivitäten wieder aufgenommen worden sind. Dies beruhigt einstweilen, löst aber zugleich erneutes Unbehagen aus, darf doch diesseits die These geäußert werden, dass die Arbeiten an dem neuen Gesetzentwurf mit profundem theologischem Sachverstand „begleitet werden“, der insbesondere darauf achten wird, dass die christlichen Werte gleichsam ungeschrieben Eingang in den Gesetzesentwurf finden werden. Keine guten Aussichten für ein selbstbestimmtes Sterben!

Lutz Barth

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