openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“?

12.05.200917:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) „Viel spricht dafür, dass die Gegner einer gesetzlichen Regelung am Ende die „lachenden Vierten sind“. Ohnehin schmieden sie schon Pläne, wie eine gesetzliche Regelung noch zu verhindern sei: „Für den Fall, dass Ende Mai im Plenum über die drei Entwürfe abgestimmt wird, sollten auch die Gegner einer gesetzlichen Regelung die Chance bekommen, sich angemessen zu artikulieren“, sagt der CDU-Politiker Hubert Hüppe. Das könne ein vierter Gesetzentwurf gewährleisten, der nicht die Patientenverfügung regele, sondern sich stattdessen nur auf die „Vorsorgevollmacht“ beschränkt“, so lautet ein Passus aus dem Artikel von Gabriele Höfling, Patientenverfügung, Das Lebensende selbst bestimmen, in Rheinischer Merkur Nr. 19, 07.05.2009.



Nun – dies wäre allerdings eine denkbar schlechte Alternative, da sich die Gegner eines Patientenverfügungsgesetzes kaum um einen soliden Dialog über die gewichtigen verfassungsrechtlichen Fragen bemüht haben. Es reicht nicht zu, einem drohenden Lastdiskurs das Wort zu reden und im Übrigen stereotyp zu behaupten, dass das Sterben „nicht normierbar“ sei und es einen Widerspruch zum Ausbau der ohne Frage notwendigen Palliativmedizin gäbe. Gerade die Gegner eines Patientenverfügungsgesetzes zeichnen sich durch einen geradezu entfesselten ethischen Paternalismus aus, der seinesgleichen sucht. Es gilt in allen Phasen das Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu respektieren, mag auch das „Leid“ oder die eine oder andere Krankheit eine gewisse „Verklärung“ erfahren.

Wir müssen nicht „Angst und Schrecken“ vor einem Gesetz haben, dass unser Selbstbestimmungsrecht (freilich verfassungskonform) abzusichern versucht, sondern vielmehr vor den Neopaternalisten, die erhebliche Probleme haben, unser aller Freiheit zur Selbstbestimmung zu respektieren!

„Der "ethische Standard" des Grundgesetzes ist vielmehr die Offenheit gegenüber dem Pluralismus weltanschaulich-religiöser Anschauungen angesichts eines Menschenbildes, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist. In dieser Offenheit bewährt der freiheitliche Staat des Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität“, so das BVerfG u.a. im Beschl. v. 17.12.75 (Az. 1 BvR 63/69) und ich möchte hier anfügen, dass der ethische Standard nicht aus den Botschaften eines sich - wie auch immer konstituierten - „Ethik-Kartells“ generiert!

Selbstbestimmung und die damit einhergehende Eigenverantwortung sind die Leitbilder im Wertediskurs und nicht ein ethischer Paternalismus, bei dem eben diese tragenden Achsen eines offenen Menschenbildes verlustig gegangen sind!

Die gesetzliche Regelung wird dem Rechnung zu tragen haben und nehmen wir die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates und den Parlamentsvorbehalt überhaupt noch ernst, dann kann es keine „lachenden Vierte“ geben.

Lutz Barth

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 309540
 151

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Patientenautonomie und rechtswidrige Körperverletzung - Was uns nachdenklich stimmen sollteBild: Patientenautonomie und rechtswidrige Körperverletzung - Was uns nachdenklich stimmen sollte
Patientenautonomie und rechtswidrige Körperverletzung - Was uns nachdenklich stimmen sollte
… dieser sich über den Patientenwillen eines Patienten hinweggesetzt hat. Die Bundesärztekammer, ihr folgend die Landesärztekammern und nicht zuletzt die Sterbehilfegegner resp. solche eines Patientenverfügungsgesetz sind ansonsten schnell bei der Sache, wenn es darum geht, uns allen ihre Vorstellungen von einem vom Arztethos mitgetragenen Sterben näher …
Bild: Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz – Eine gemischte BilanzBild: Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz – Eine gemischte Bilanz
Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz – Eine gemischte Bilanz
Der Humanistische Verband Deutschlands fordert ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetz, die Möglichkeiten zur Wahrung der eigenen Wertvorstellungen, die das Gesetz bietet, endlich mit Leben zu füllen. Zwar ist einerseits die Nachfrage nach Patientenverfügungen deutlich gestiegen, gleichzeitig treten aber verstärkt Probleme und Unsicherheiten …
Bild: Patientenverfügungsgesetz – Ist des „Volkes Wille“ unbeachtlich?Bild: Patientenverfügungsgesetz – Ist des „Volkes Wille“ unbeachtlich?
Patientenverfügungsgesetz – Ist des „Volkes Wille“ unbeachtlich?
Kaum einen Tag ist es her, wo der Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag sich der Problematik um das in Aussicht genommene Patientenverfügungsgesetz angenommen hat. Namhafte Experten aus den Disziplinen Recht und Ethik sind zu Wort gekommen und wie zu erwarten, sahen sich weitere Verbände dazu veranlasst, nochmals ihre Standpunkte termingerecht zur Sitzung …
Bild: Chronologie eines rechts- und verfahrensförmigen SterbeprozessesBild: Chronologie eines rechts- und verfahrensförmigen Sterbeprozesses
Chronologie eines rechts- und verfahrensförmigen Sterbeprozesses
… Irritationen, wird doch beharrlich von einigen Ethiker – aber auch Juristen – die These vertreten, „wir sollten das mal lieber sein lassen – mit dem Patientenverfügungsgesetz“. Dies ist insofern höchst problematisch, weil in dem Diskurs mehr oder minder bewusst die zentrale Kategorie – nämlich die des Verfassungsrechts – ausgespart bleibt, obgleich doch …
Bild: Patientenverfügungsgesetz jetzt - Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung startet KampagneBild: Patientenverfügungsgesetz jetzt - Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung startet Kampagne
Patientenverfügungsgesetz jetzt - Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung startet Kampagne
Nach fünf Jahren intensiver Diskussion drohen die Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz an politischen Eitelkeiten zu scheitern. Angesichts der unerträglichen, momentan herrschenden Rechtsunsicherheit und angesichts von mehr als neun Millionen Menschen, die bereist eine Verfügung verfasst haben und auf Verbindlichkeit warten, wäre das fatal. Deshalb …
Bild: Ein Plädoyer für die Autonomie – PatientenverfügungBild: Ein Plädoyer für die Autonomie – Patientenverfügung
Ein Plädoyer für die Autonomie – Patientenverfügung
… bei Gesetzesvorhaben die Parlamentarier unser aller Freiheiten treuhänderisch absichern und ihren Beitrag dazu leisten, dass in dem zur Entscheidung anstehenden Patientenverfügungsgesetz sich die plurale Wertegemeinschaft, aber in erster Linie die grundrechtlich verbürgten zentralen Freiheiten widerspiegeln. In diesem Sinne mögen unsere Abgeordneten …
Bild: Patientenverfügungsgesetz: BÄK setzt unbeirrt ihre "Mission" fortBild: Patientenverfügungsgesetz: BÄK setzt unbeirrt ihre "Mission" fort
Patientenverfügungsgesetz: BÄK setzt unbeirrt ihre "Mission" fort
… Präsidium der BÄK, namentlich die Herren Hoppe und Montgomery, unbeirrt ihr „Mission“ fort. Mit einem Brief schaltet sich die BÄK nochmals in die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz ein und es ist mehr als bedauerlich, dass bei dem Präsidium der BÄK kein Erkenntniszuwachs zu verzeichnen ist. Beharrlich wird der Umstand geleugnet, dass der parlamentarische …
Bild: Patienten dürfen durchaus „egoistisch“ sein, ohne dass dies zur Fremdbestimmung führtBild: Patienten dürfen durchaus „egoistisch“ sein, ohne dass dies zur Fremdbestimmung führt
Patienten dürfen durchaus „egoistisch“ sein, ohne dass dies zur Fremdbestimmung führt
… des Deutschen Ethikrats hat hier ein wenig zur Orientierung der selbstgerechten und von einem Missionsauftrag geplagten Ethiker und Hobbyphilosophen beigetragen. Die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz sollte nunmehr zügig beendet und das Gesetz auf den Weg gebracht werden: es gibt keine tragfähigen Grund dafür, dass der Gesetzgeber noch länger …
Bild: Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommenBild: Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommen
Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommen
… das Gesetz zur Patientenverfügung im Jahre 2009 kommen muss. Dem kann nur beigepflichtet werden. Es ist an der Zeit, nach Jahren endloser Debatten nunmehr das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen, um so ein stückweit mehr zur Rechtssicherheit beitragen zu können. Bei den Kritikern eines Patientenverfügungsgesetzes mag man/frau zuweilen in …
Bild: Michael Kauch (FDP) - Grüne torpedieren Beratung von PatientenverfügungsgesetzBild: Michael Kauch (FDP) - Grüne torpedieren Beratung von Patientenverfügungsgesetz
Michael Kauch (FDP) - Grüne torpedieren Beratung von Patientenverfügungsgesetz
„Zur erneuten Verschiebung der Beratung des Entwurfs zum Patientenverfügungsgesetz erklärt der Sprecher für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion und Mitinitiator des fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs, Michael Kauch: Die grüne Faktionsvorsitzende Renate Künast hat es mit Unterstützung der CDU/CSU geschafft, die Beratung des Entwurfs für ein …
Sie lesen gerade: Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“?