(openPR) Die Düsseldorfer DM Beteiligungen AG hatte Inhaberschuldverschreibungen mit einer Verzinsung zwischen 5,50 % p.a. für Laufzeiten von unter einem Jahr und von 6,85 % bei fünfjähriger Laufzeit ausgegeben. Betroffen sind über 8.000 Anleger mit einem Gesamtvolumen von über 67 Millionen Euro. Die DM Beteiligungen AG ist an unterschiedlichen Gesellschaften beteiligt, vor allem aus der Immobilien-, Software- und Sicherheitsbranche. Im Juni 2006 hat die Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt, da sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Die Auswertungen des Gutachtens des Insolvenzverwalters ergaben, dass die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt genug Erträge erwirtschaftet hat, um die fälligen Inhaberschuldverschreibungen jeweils zurückzuzahlen. Stattdessen wurden hierfür die Gelder neu eingeworbener Anleger verwendet. Mithin handelt es sich um ein klassisches Schneeballsystem. Als nicht mehr genug Mittel eingeworben werden konnten, um fällige Anleihen zu bedienen, wurde versucht, Anleger mit vermeintlich lukrativeren Umtauschangeboten zum Verbleib in der Gesellschaft zu bewegen. Damit wurde die Insolvenz aber lediglich verzögert. Zuletzt musste die Gesellschaft Insolvenz anmelden, da eine Rückzahlung der Anleihen vollkommen unmöglich geworden ist. Wohin die zahlreichen eingeworbenen Gelder geflossen sind, ist derzeit noch nicht geklärt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass es enge Verflechtungen zwischen der DM-Beteiligungen AG und der ebenfalls insolventen WBG Leipzig-West AG gab. Gegen deren Hauptaktionär ist mittlerweile durch die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen Anlagebetruges erhoben worden. Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters sind allein aus der WBG Leipzig-West AG 100 Mio. Euro an Anlegergeldern an den Hauptaktionär gezahlt worden. Der Insolvenzverwalter hat mit Verwertungsmaßnahmen begonnen, um die Insolvenzmasse anzureichern. Eine Aussage über die Quotenerwartung kann er jedoch derzeit noch nicht geben. Die Höhe einer möglichen Quote hängt nach Angaben des Insolvenzverwalters weitgehend davon ab, ob sich Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber den Steuerberatern, Abschlussprüfern, Gutachtern durchsetzen lassen. Der Insolvenzverwalter geht von einer Beendigung des Verfahrens nicht vor dem Jahre 2010 aus. Da die Wiedererlangung der Gelder über die Insolvenzquote zumindest fraglich erscheint, werden durch unsere Kanzlei nunmehr die Prospektverantwortlichen in Anspruch genommen. Hierbei richtet sich der Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der gesamten Beteiligung, Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zuzüglich entgangenen Gewinns. Daneben kommen auch Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Betracht, denen bei ordnungsgemäßer Prüfung die erheblichen Diskrepanzen in den Wertbeständen kaum verborgen geblieben sein können. Mittlerweile hat das Landgericht Düsseldorf einen Hintermann der DM Beteiligungen AG zur Ableistung von Schadensersatz in voller Höhe der Beteiligungssumme verurteilt.
















