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Wohngelderhöhung vorziehen auf den 1. Oktober 2008 - Heizkosten noch stärker berücksichtigen

17.09.200813:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) (dmb) „Die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende Wohngelderhöhung muss um drei Monate vorgezogen werden. Gleichzeitig sind die Heizkostenanteile bei der zu berücksichtigenden Miete von Wohngeldempfängern zu verdoppeln“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. „Das Wohngeldgesetz ist Ende 2007 bzw. Anfang 2008 beraten und beschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt konnten Wirkungen und Ausmaß der Energiepreisexplosion dieses Jahres noch nicht ausreichend berücksichtigt werden. Deshalb muss jetzt noch einmal nachgebessert werden.“

Rips begrüßte, dass nach Vorschlägen von Bauminister Wolfgang Tiefensee sich auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück für ein Vorziehen der Wohngeldreform auf den 1. Oktober 2008 ausgesprochen habe.
„Wir erwarten, dass jetzt auch die Koalitionspartner von CDU und CSU zustimmen. So können sie mithelfen, dass rund 800.000 einkommensschwächere Haushalte, insbesondere Rentnerhaushalte, drei Monate früher Anspruch auf die Wohngelderhöhung von durchschnittlich 50 Euro erhalten“, erklärte Rips.
Spätestens auf der Bauministerkonferenz am 25. und 26. September sollte das Vorziehen der Wohngeldreform von Bund und Ländern endgültig beschlossen werden. Nicht entscheidend sei es, ob die betroffenen Haushalte dann schon im Oktober den Erhöhungsbetrag oder sie die Erhöhung rückwirkend erhalten.

„Das Vorziehen der Wohngeldreform um drei Monate reicht aber nicht aus. Zusätzlich muss der zu berücksichtigende Heizkostenanteil verdoppelt werden“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes. Zwar werden bei der jetzigen Wohngeldreform erstmals auf Betreiben des Deutschen Mieterbundes Heizkosten bei der zu berücksichtigenden Miete eingerechnet. Der Heizkostenanteil von 24 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 31 Euro für einen Zweipersonenhaushalt und 37 für einen Dreipersonenhaushalt reicht aber angesichts der aktuellen Energiepreisexplosion nicht mehr aus. „Die Verdoppelung des Heizkostenanteils führt nicht zu einer Übernahme der vollständigen Heizkosten“, stellte Rips klar. „Ein ausreichender Anreiz zum Energiesparen bleibt auf jeden Fall bestehen.“

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