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Bundestag verabschiedet Wohngelderhöhung

25.04.200813:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Berlin, 25. April 2008 - Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips zur Wohngelderhöhung: Wirksamer Beitrag gegen Wohnarmut

(dmb) „Rund 60 Prozent mehr Wohngeld werden einkommensschwache Haushalte in Deutschland ab 2009 erhalten. Die Erhöhung des staatlichen Zuschusses zum Wohnen von durchschnittlich 90 auf 142 Euro monatlich ist ein wirksamer Beitrag gegen Wohnarmut und greift unsere Vorschläge und Forderungen weitestgehend auf“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die heute vom Bundestag endgültig verabschiedete Wohngelderhöhung. „Gerade für Rentnerhaushalte, den Großteil der Wohngeldbezieher in Deutschland, bringt die Wohngelderhöhung unter Einbeziehung anteiliger Heizkosten spürbare finanzielle Vorteile, deutlich mehr als die Rentenerhöhung von 1,1 Prozent.“

Mieterbund-Präsident Rips wies darauf hin, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Wohngeldgesetzes von Juli 2007 praktisch keine materiellen Leistungsverbesserungen vorsah. Erst nach heftiger Kritik des Deutschen Mieterbundes an dem Reformvorhaben besserte die Bundesregierung nach.
Rips: „Wir freuen uns, dass die Koalitionsregierung unsere Forderungen und Erwartungen aufgegriffen und umgesetzt hat, dass insbesondere die Heizkosten erstmals bei der Wohngeldgewährung mit berücksichtigt werden.“

Vier Eckpunkte der beschlossenen Wohngeldreform sind für Mieter von besonderer Wichtigkeit:
? Die unterschiedlichen Baualtersklassen für die Berechnung des Wohngeldes fallen weg. Hiervon profitieren vor allem Wohngeldempfänger in Wohnungen, die vor 1992 fertiggestellt wurden.
? Die bisherigen Höchstbeträge werden angehoben. Damit wird auch der Kreis der Berechtigten erweitert, die einen Antrag auf Wohngeld stellen können.
? Es gibt höheres Wohngeld. Hiermit wird ein Ausgleich geschaffen für die Preissteigerungen bei Miete, Strom und kalten Betriebskosten seit der letzten Wohngeldanpassung im Jahr 2001.
? Erstmals werden Heizkosten bei der Wohngeldgewährung eingerechnet. Bei der zu berücksichtigenden Miete sollen 50 Cent pro Quadratmeter an Heizkosten berücksichtigt werden.
+++

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