(openPR) Christian Hoppenstedt, Partner der Sozietät HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte zum Thema Entwicklungs- und Lizenzverträge für Games
Frankfurt am Main, 16. September 2008 – Üblicherweise regeln Entwicklerstudios und Publisher die Herstellung eines noch nicht realisierten Spiels sowie dessen Lizenzierung und Auswertung vertraglich. In Deutschland hat die historisch relativ kurze Daseinszeit von Computerspielen allerdings noch kein allgemein anerkanntes und daher ausgewogenes Branchen-Vertragsmuster hervorgebracht. Bei 'GAMEplaces Business & Legal' am 26. September erklärt Rechtsanwalt Christian Hoppenstedt, worauf Entwickler und Publisher bei Vertragsverhandlungen achten sollten.
In Deutschland lassen sich die in Entwicklungs- und Lizenzverträgen für Games enthaltenen Bestandteile unterschiedlichen gesetzlichen Vertragstypen zuordnen: Neben Elementen des klassischen Werkvertrages finden sich darin häufig auch solche aus in anderen Branchen und Ländern bereits seit langem etablierten und auf die Gamebranche umgemünzten Verlagsverträgen wieder. In seinem Vortrag stellt Christian Hoppenstedt anhand von Praxisbeispielen die wesentlichen Aspekte üblicher Lizenz- und Entwicklungsverträge in der Gamebranche vor und nähert sich der Thematik dabei sowohl aus der Perspektive der Publisher als auch der Entwickler.
Für den Publisher ist zunächst ungewiss, ob der Entwickler leistungsfähig genug sein wird, die in manchen Fällen lediglich als Design Document vorliegende Idee für ein Game wie geplant zu realisieren. Maßgeblich sind neben der erwünschten Qualität des Spiels auch Entwicklungszeit und -kosten. Für den Entwickler kommt es neben der pünktlichen Abnahnahme und Vergütung der Milestones darauf an, in welchem Umfang Lizenzen erteilt werden. Zudem sollte geregelt sein, dass das Spiel nach Fertigstellung des Gold Masters mit angemessenem Marketingaufwand in den Handel gelangt. Insbesondere für die zumeist wirtschaftlich schwächeren Entwickler ist es daher wichtig, Entwicklungs- und Lizenzverträge sorgfältig zu prüfen und zu verhandeln.
Christian Hoppenstedt (Sozietät HOPPENSTEDT & WOLTERS Rechtsanwälte in Frankfurt am Main) ist Medienanwalt mit den Schwerpunkten Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht und Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und Musik. In "Der geplatzte Deal" am 27. Februar 2009 knüpft er inhaltlich an "Der Deal" an und behandelt die Regelungen und Folgen von Leistungsstörungen.
GAMEplaces Business & Legal: 'Der Deal'
am Freitag, 26.9.2008 von 8:30 – 10:00 Uhr in der IHK Frankfurt am Main.
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos













