… IT-Recht bei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte. „Wer Leistungen, Zuständigkeiten und Servicelevels nicht sauber regelt, riskiert Ausfälle, Sicherheitslücken und teure Auseinandersetzungen – und im Ernstfall fehlt die vertragliche Durchsetzungsmöglichkeit.“Dienstvertrag statt Werkvertrag: Was ein IT-Dienstleistungsvertrag leistetEin IT-Dienstleistungsvertrag regelt typischerweise laufende IT-Betreuung, Beratung, Support, Überwachung und Fehleranalyse. Im Unterschied zum Werkvertrag wird dabei regelmäßig kein konkreter Erfolg geschuldet, sondern ein …
… darin, es schwieriger machen, das Falsche und es leichter zu machen, das Richtige zu tun. Bedarfsträger beschreiben lediglich die Aufgabe oder Leistung. Die Software übersetzt in das passende Setup (Zeitarbeit, Dienst- oder Werkvertrag) und schlägt vorausgefüllte Templates, Talente und Beschaffungskanäle vor. Unternehmen können den gesamten Lebenszyklus vom Talent- und Lieferanten-Sourcing über Smart Contracting bis hin zur Zeiterfassung und Rechnungsstellung digitalisieren.Was unterscheidet Outerscore von herkömmlichen Vendor-Management-Systemen …
… Hohenadl, der als Geschäftsführer den Vertrieb verantwortet. Die Registrierung und Einstellung von Angeboten sowie die Suche sind kostenfrei. Lediglich bei erfolgreicher Vermittlung wird eine Provision fällig. Zur Sicherheit stellt ITCHUM anwaltlich geprüfte Verträge für Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag bereit. Zur Qualitätssicherung bewerten sich die Parteien nach Projektabschluss hinsichtlich der Kriterien Qualität und Zuverlässigkeit gegenseitig.Weitere Informationen zur Personal-Vermittlungs-Plattform ITCHUM finden Sie unterwww.ITCHUM.com.
… verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags. Hier kann keineswegs ein für alle passendes Standardmodell empfohlen werden. Dies erschwert auch die rechtliche Klassifizierung des Vertragstyps. Meistens kann aufgrund der Komplexität des Outsourcings eine Mischung aus Dienst-, Miet-, Kauf- und Werkvertrag angenommen werden. Dies führt dazu, dass viele Fragen, die das Gesetz sonst zu den einzelnen Vertragstypen regelt, nun im Vertrag selbst geregelt werden sollten, damit es nicht zu einem Rätselraten kommt, welche gesetzliche Regelung anwendbar …
… wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist. Übertragen auf Vertragsauslegungen bedeutet dies, dass es im Streitfall völlig nebensächlich ist, wie ein Vertrag benannt ist. Nur weil ein Vertrag als "Werkvertrag" bezeichnet ist, muss dies nicht bedeuten, dass es sich tatsächlich um einen Werkvertrag handelt. Maßgeblich ist nicht der Titel des Vertrages, sondern sein Regelungsinhalt.
Wie lässt sich nun aber möglichst sicher der Werkvertrag vom Dienstvertrag objektiv abgrenzen?
Hält der Auftragnehmer …
… Juni. Im Auftrag des MDR hat das Radolfzeller Team von Sybit Media als Generalauftragnehmer den Wechsel geplant und durchgeführt.
In der EU-Ausschreibung in 2010 konnte die Sybit in allen Belangen überzeugen und das attraktivste Angebot liefern. Trotz eines klassischen Werkvertrags auf Basis Festpreis wurde das Projekt durch das Radolfzeller Entwicklungsteam nach der agilen Entwicklungsmethodik Scrum sehr eng mit den Mitarbeitern des MDR zusammen umgesetzt. Alle zwei Wochen wurde eine neue Version zur Prüfung und Zwischenabnahme auf den Systemen …
… erklärt Rechtsanwalt Christian Hoppenstedt, worauf Entwickler und Publisher bei Vertragsverhandlungen achten sollten.
In Deutschland lassen sich die in Entwicklungs- und Lizenzverträgen für Games enthaltenen Bestandteile unterschiedlichen gesetzlichen Vertragstypen zuordnen: neben Elementen des klassischen Werkvertrages finden sich darin häufig auch solche aus dem Urhebervertragsrecht, die in anderen Branchen bereits seit langem etabliert sind und auf die Gamebranche übertragen wurden. In seinem Vortrag stellt Christian Hoppenstedt anhand von Praxisbeispielen …
… Thema der Vortragsreihe ist „Korrekter Datenaustausch zwischen den Gewerken“, am Donnerstag, 26. März 2009. Die benCon-Vortragsreihe findet in der Hemingwaybar bei benCon in der Sattlerstraße 3 statt von 17:00 bis 20:00 h, Kosten pro Person: € 30,00. Anmeldung mit Angabe der Teilnehmerzahl unbedingt erforderlich! Weitere Termine der benCon-Vortragsreihe: 30.04.2009 - Wirtschaftlichkeit im Planungsbüro sowie am 28.05.2009 - Werkvertrag "Mit einem Bein im Bau. Eine Detailbeschreibung zur den einzelnen Vorträgen ist unter www.bencon-cc.de zu finden.
… Vertragsparteien daher nicht uninteressant, wie die vertraglich vereinbarten Leistungen vertragstypologisch einzuordnen sind.
Im Folgenden wird daher ein kurzer Überblick über die einzelnen Vertragstypen, die wesentlichen Abgrenzungskriterien und ihre gesetzlichen Besonderheiten gegeben.
2.2 Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag
In der Praxis erweist es sich häufig als schwierig, Dienstverträge von Werkverträgen, abzugrenzen. Die Bezeichnung eines Vertrages als Werk- oder Dienstvertrag ist lediglich ein Anhaltspunkt, da der tatsächliche Wille der Parteien …
… erklärt Rechtsanwalt Christian Hoppenstedt, worauf Entwickler und Publisher bei Vertragsverhandlungen achten sollten.
In Deutschland lassen sich die in Entwicklungs- und Lizenzverträgen für Games enthaltenen Bestandteile unterschiedlichen gesetzlichen Vertragstypen zuordnen: Neben Elementen des klassischen Werkvertrages finden sich darin häufig auch solche aus in anderen Branchen und Ländern bereits seit langem etablierten und auf die Gamebranche umgemünzten Verlagsverträgen wieder. In seinem Vortrag stellt Christian Hoppenstedt anhand von Praxisbeispielen …
…
Besondere Merkmale bei Software- Erstellungsprojekten
Leistungsspezifikation
Qualitätssicherung und Frühindikatoren
Abnahmespezifikation und Testfälle
Ablauf der Abnahme und Verhalten gegenüber dem Vertragspartner
Teil 2: Vertragliche Aspekte
Abgrenzung Kaufvertrag / Werkvertrag
Wesentliche Kriterien eines Software-Erstellungsvertrages
Wesentliche und notwendige vertragliche Regelungen
Teil 3: Beispiele aus der IT-Beschaffungspraxis
Erfolgsfaktoren bei Beschaffungsprojekten in der Justizverwaltung im Land NRW
Teil 4: exemplarische Schwerpunkte …
… erworbenen Lizenzen nicht rechtlich bindend ausgeschlossen werden kann und daher in der Regel legal ist. Rechtsanwalt Peter Huppertz (Düsseldorf) wies nach, dass hier nicht das Lizenzrecht zur Anwendung komme sondern Rechtsansprüche aus dem Kauf- oder Werkvertrag, aus denen sich eine unbeschränkt zulässige Weiterverbreitung ergeben.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigte, dass sich durch die Einführung eines zentralen Lizenz-Managements in einem großen Unternehmen wie Bayer ein riesiges Einsparpotential ergibt. Ein konsequent umgesetztes IT-Controlling …
29.11.2004
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