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Aus für den Wahl-O-Mat

09.09.200817:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts – ödp-Antrag verhindert de facto Wahl-O-Mat zur bayerischen Landtagswahl 2008 – Jugendring prüft weitere Schritte

Das Schreiben des Gerichts traf noch während der Pressekonferenz zur Freischaltung des Wahl-O-Mats ein: Mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtet das Verwaltungsgericht München den Bayerischen Jugendring (BJR), die ödp in den Wahl-O-Mat aufzunehmen. Dies ist angesichts der knapp bemessenen Zeit und des hohen organisatorischen Aufwands vor der Wahl am 28. September nicht mehr möglich. Denn dafür müsste die Zahl der politischen Thesen deutlich erhöht werden, um weiterhin statistisch eindeutige Ergebnisse zu erhalten. Zudem würde es wohl nicht nur bei der ödp bleiben: aufgrund der Urteilsbegründung des Gerichts hätten alle anderen sieben Klein- und Kleinstparteien sehr gute Chancen, ebenfalls eine Aufnahme in den Wahl-O-Mat zu erzwingen. Das aber würde dessen Rahmen endgültig sprengen. Fakt ist: Der vorläufige Gerichtsbeschluss legt das attraktive Angebot für Erst- und Jungwähler/-innen bis zur Entscheidung in einem etwaigen Hauptsacheverfahren auf Eis. Da aber laut Gericht mit einer solchen Entscheidung erst nach dem Wahltermin zu rechnen sei, bedeutet dies de facto das „Aus“ für den Wahl-O-Mat zur Landtagwahl 2008.



ödp-Antrag blockiert ein seit Jahren bewährtes Instrument der politischen Bildung

„Wir akzeptieren die Eilentscheidung des Gerichts, bedauern aber diese unerfreuliche Entwicklung sehr“, erklärte die Präsidentin des BJR, Martina Kobriger. „Denn entgegen aller anderslautenden Aussagen der ödp muss den Verantwortlichen dort klar gewesen sein, dass eine Entscheidung zu ihren Gunsten den Wahl-O-Mat in Bayern verhindern würde. Sie hat das offenbar bewusst in Kauf genommen und somit Jung- und Erstwählern in Bayern ein wertvolles politisches Informationsangebot vorenthalten. Leider hat man bei der ödp im Vorfeld nie ein klärendes Gespräch mit dem Bayerischen Jugendring gesucht. Das legt schon den Verdacht nahe, dass es hier vorrangig um öffentliche Aufmerksamkeit im Wahlkampf ging. Als Interessenvertreter für junge Menschen in Bayern enttäuscht uns dieses Vorgehen besonders.“ Seit 2002 wird der Wahl-O-Mat erfolgreich zu Bundes-, Landtags- und Europawahlen eingesetzt. Von Anfang an legt der Wahl-O-Mat dabei die gleichen Kriterien zugrunde.

Kleinparteien werden auch vorgestellt

Die ödp hatte gegen den Wahl-O-Mat geklagt, weil sie als Kleinpartei zwar im Zusatzangebot „Wer steht zur Wahl“ vorgestellt wird, aber nicht im Thesenkatalog vertreten ist. Die beiden objektiven Kriterien für die Aufnahme in diesen Katalog, der 30 Thesen umfasst, sind eine Vertretung im aktuellen Landtag und/oder das Erreichen von 3 Prozent bei repräsentativen Umfragen im Vorfeld (Sonntagsfrage). Der BJR, der das Webangebot in Bayern als Lizenznehmer der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) organisiert, beruft sich auf das Verfahren der „abgestuften Behandlung“ im Sinne des §5, Absatz 1 Parteiengesetz, nach dem man, durch bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, Parteien entsprechend ihrer Bedeutung in unterschiedlichem Maße berücksichtigen kann.

Jugendliche aus dem Redaktionsteam enttäuscht: „Die ödp hat uns ausgebremst“

Die über 20 Jugendlichen aus dem Wahl-O-Mat-Redaktionsteam und die Wissenschaftler der bpb sind sehr enttäuscht über das Ende des Wahl-O-Mat in Bayern: „Gerade wenn wir uns engagieren, werden wir ausgebremst, wie jetzt von der ödp“, so ein Jugendlicher, „die ganze harte Arbeit während der Ferienzeit war umsonst“. Schon jetzt sind zahlreiche enttäuschte Reaktionen aus der Bevölkerung beim BJR eingegangen. Der BJR prüft nun gemeinsam mit der bpb die weiteren rechtlichen Möglichkeiten, um auf ein so wichtiges Informationsangebot gerade für junge Menschen in Bayern künftig nicht verzichten zu müssen. Die bpb überprüft ihrerseits derzeit, inwieweit sie den Bayerischen Jugendring als Lizenznehmer bei etwaigen rechtlichen Schritten unterstützen kann.

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