(openPR) 03. Mai 2004 - Zur Ausweitung der Robbenjagd in Kanada erklaeren die zustaendige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernaehrung und Landwirtschaft, Gabriele Loesekrug-Moeller, sowie der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier:
In einem Schreiben an Bundesverbraucherschutzministerin Renate Kuenast, fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene fuer ein Einfuhr- und Handelsverbot fuer Robbenprodukte einzusetzen.
Hintergrund ist die vor vier Wochen in Kanada wieder aufgenommene Sattelrobbenjagd. Im Gegensatz zu den rund 15.000 Tieren, die regelmaessig in den letzten Jahrzehnten gejagt wurden, werden fuer dieses Jahr 350.000 Tiere beziehungsweise bis Ende 2005 eine Million Tiere zur Jagd freigegeben.
Nachdem die Sattelrobben in den siebziger Jahren beinahe ausgerottet waren, gab es nach weltweiten Protesten ein zeitweiliges Jagdverbot. Die Bestaende haben sich wieder erholt. Es ist jedoch zu befuerchten, dass die Art durch die Jagd in der jetzigen Groessenordnung schnell wieder vom Aussterben bedroht sein wird.
Deutschland ist innerhalb der EU der drittgroesste Importeur von Robbenfellen. Mittlerweile gibt es nach Angaben des Internationalen Tierschutz-Fonds aufgrund der in den letzten Jahren staendig erhoehten Jagdquote ein Ueberangebot an Robbenprodukten. Vor diesem Hintergrund macht eine weitere Ausweitung der Jagd keinen Sinn und auch die wirtschaftliche Existenz der Robbenjaeger stellt kein Argument dar.
Das Erschlagen der Tiere mit Knueppeln als zugelassene Jagdmethode ist als tierschutzgerechte Toetungsart umstritten und die fachgerechte Anwendung kaum kontrollierbar. In Deutschland wuerde die Toetungs- und Haeutungspraxis gegen Artikel 20a des Grundgesetzes - Staatsziel Tierschutz - verstossen.
Die Europaeische Kommission wird auf Bitten der Niederlande bei der kanadischen Regierung das Thema Robbenjagd ansprechen. In einigen EU-Laendern, wie den Niederlanden und Italien, wird bereits ueber Einfuhrverbote diskutiert. Belgien arbeitet an einem Gesetzentwurf, der eine Genehmigungspflicht fuer das Einfuehren von Seehundfellen vorsieht.
Ein Importverbot fuer Seehundfelle und weitere Robbenprodukte kann nur EU-weit erfolgen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, in diesem Sinne auf eine EU-weite Regelung hinzuwirken.