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Bundesregierung vernachlässigt Abfallwirtschaft

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Zukunftsfähige und grundlegende Reform der Abfallgesetzgebung gefordert

6. Mai 2004 - Anlässlich der Übergabe des Umweltgutachtens 2004 des Rates von Sachverständigen an die Bundesregierung erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB, und die zuständige Berichterstatterin im Umweltausschuss, Tanja Gönner MdB:



Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, endlich eine umfassende Reform der Abfallwirtschaft in Deutschland in Angriff zu nehmen. Am Mittwoch hat nun der Sachverständigenrat das Umweltgutachten 2004 vorgelegt. Darin bestätigt der Umweltrat die Forderung der Union nachdrücklich.

So heißt es in dem Gutachten, dass die Abfallpolitik in Deutschland und Europa heute trotz beachtlicher Entwicklungserfolge in den 90er Jahren unter zunehmendem grundlegendem Reformdruck steht. Dass wesentliche Grundzüge der nationalen und europäischen Entsorgungsstrategien und Entsorgungsmarktordnung teils korrigiert und teils besser justiert werden müssen, haben die politischen und rechtlichen Entwicklungen der Jahre 2002 und 2003 besonders deutlich werden lassen.

Die vieldiskutierten Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2003 zu den Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Abfallverbrennung und -mitverbrennung sind nur ein Beispiel für den offensichtlichen Handlungsbedarf. Hier wird deutlich, dass der bisherigen nationalen Zuständigkeitsteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und privatem Entsorgungsmarkt weit gehend die Absicherung gegenüber den Freimarktprinzipien des europäischen Gemeinschaftsrechts fehlt. Die Regierung hat trotz mehrfacher Nachfrage und Aufforderung hier leider nicht gehandelt.

Dies alles ist aber nur die Spitze des Eisberges. Des Weiteren weist das Gutachten darauf hin, dass das bisherige Instrumentarium zur Steuerung der Abfallströme an Wirksamkeit und Effizienz verliert. Es ist rechtlich unsicher, was als Verwertung und was als Beseitigung anzusehen ist. Bewertungsunsicherheiten bestehen zunehmend auch hinsichtlich der eindeutigen Identifizierung von Techniken einer hochwertigen Verwertung. Damit erweist sich auch das Fundament des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als brüchig. Denn zentrale Säulen des Gesetzes bestehen zum einen darin, dass es den Kommunen die Alleinzuständigkeit für die Abfallbeseitigung zuweist, während es die Steuerung der Verwertung dem Marktgeschehen überlässt, und zum anderen in dem grundlegenden Gebot, Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten. Alle diese Aspekte zeigen, dass es zahlreiche ungeklärte Fragen zur Abfallwirtschaft gibt, die nun endlich einer Klärung bedürfen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, das Gutachten ernst zunehmen und endlich die Forderung der Union nach einer zukunftsfähigen und grundlegenden Reform der Abfallgesetzgebung aufzugreifen.

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