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Abfallverbringungsverordnung entbürokratisieren

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik mit hohen ökologischen Standards

Zu dem vor der EU-Kommission vorgelegten Novellierungsentwurf zur Abfallverbringungsverordnung erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU/ CSU Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und die Berichterstatterin für das Recht der Abfallwirtschaft, Tanja Gönner MdB:

Der von der EU-Kommission vorgelegte Novellierungsentwurf zur Abfallverbringungsverordnung muss nachgebessert werden. Trotz vieler positiver Ansätze zur Entbürokratisierung besteht weiterhin Handlungsbedarf.

Insbesondere ist das in der geltenden Verordnung bestehende Verfahren der stillschweigenden Genehmigung beizubehalten. Danach gilt nach Ablauf einer Frist von dreißig Tagen gemäß Art. 8 Absatz 1 der Verordnung die Genehmigung als erteilt, wenn keine Einwände erhoben worden sind. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Sie hat eine erhebliche Verfahrensvereinfachung und Planungssicherheit für die Unternehmen gewährleistet. Ein Wegfall der Regelung wird zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen.

Außerdem ist anzustreben, dass bei regelmäßigen Abfallverbringungen im Rahmen der ortsnahen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit benachbarter Gebietskörperschaften auf Vorankündigungen des Exporteurs zu jeder einzelnen Verbringung verzichtet werden kann.

Die CDU/CSU-Bundestagfraktion fordert die Bundesregierung auf, auf eine Weiterentwicklung der europäischen Abfallpolitik mit hohen ökologischen Standards hinzuwirken und sich insbesondere bei der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie für eine eindeutige Abgrenzung von Abfällen zur Beseitigung und Abfällen zur Verwertung einzusetzen.

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