HC Immobilien Handelsgesellschaft wird zur Rückabwicklung und Schadenersatz verurteilt
(openPR) Mit Urteil vom 07.07.2008 (23.O.187/08) hat das Landgericht Berlin die HC Immobilien Handelsgesellschaft aus Berlin auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt.
Die HC Immobilien Handelsgesellschaft hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen verkauft.
„Wir haben der HC Immobilien Handelsgesellschaft vorgeworfen, dass sie den Käufer vor Erwerb der Wohnung arglistig getäuscht hat und dieser die Wohnung bei vollständiger und richtiger Aufklärung die Wohnung nicht gekauft hätte“, erklärt Anlegeranwalt Jochen Resch aus der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.
Das Gericht folgt damit der ständigen Rechtsprechung zur Falschberatung durch Erfüllungsgehilfen.
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Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.
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Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.
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