(openPR) ETP-Konferenz "Der liberalisierte Messstellenbetrieb"
(29. September bis 1. Oktober 2008, Hotel Berlin, Berlin)
Berlin/Düsseldorf, August 2008. Ab 2010 wird der Einbau intelligenter Stromzähler in Neubauten und Totalsanierungen zur Pflicht. Messstellenbetreiber werden durch die im Juli verabschiedete Novelle des § 21b Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, für sämtliche Verbrauchsstellen intelligente Zähler zur Verfügung zu stellen. Die im Rahmen des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung verabschiedete Gesetzesänderung soll die Energieeffizienz erhöhen und die Liberalisierung des deutschen Zähl- und Messwesens vorantreiben. Viele Energieversorger testen den Einsatz der intelligenten Zähler bereits in Pilotprojekten. Im Herbst diesen Jahres plant die EnBW-Tochter Yello bereits den Start eines bundesweiten Vertriebes von "Smart Metern".
Auf der ETP-Konferenz "Der liberalisierte Messstellenbetrieb" (29. September bis 1. Oktober 2008, Berlin, www.konferenz.de/dn-messstelle08) gibt Heiner Bruhn (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen und erläutert die Auswirkungen auf die juristische Beziehung zwischen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber. Wie die Öffnung des Messwesens durch die neue Messzugangsverordnung (MessZV) in die Praxis umgesetzt werden soll, zeigt Dr. Jost Eder (Becker Büttner Held). Aus Sicht der Regulierungsbehörde geht Wolfgang Schmidt (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn) auf den Messstellenbetrieb ein und berichtet von den Erfahrungen der Bundesnetzagentur mit den Mess- und Abrechnungsentgelten in den bisherigen Entgeltgenehmigungsverfahren.
Mit der Veröffentlichung des "Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung" am 11. Juli 2008 werden alle gesetzlich relevanten Aspekte zu den Einheiten sowie die Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in einem Gesetz gebündelt. Damit wurde im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie für Messgeräte, bereits ein erster Schritt zu einer Novellierung des Eichgesetzes vollzogen. Prof. Dr. Wilfried Schulz (Physikalische Technische Bundesanstalt und Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V.) stellt die Europäische Messgeräterichtlinie (MID) und das neue Eichrecht nach dem neuen Messgerätegesetz vor und erläutert die Konsequenzen für Hersteller, Anwender, Behörden und Verbraucher.
Mit dem Einsatz von 100.000 modernen Stromzählern startet RWE in diesem Jahr ein Pilotprojekt in Mülheim an der Ruhr und wird etwa zwanzig Millionen Euro in die neue Technologie investieren. Dr. Oliver Franz (RWE Energy AG) stellt die Chancen und Herausforderungen des Smart Metering aus Unternehmenssicht vor und beschreibt die weiteren Möglichkeiten des spartenübergreifenden Smart Metering.
Die ETP-Konferenz wird am 1. Oktober 2008 durch einen Workshop ergänzt, indem an ausgewählten Musterklauseln die neuen Vertragsbeziehungen und ihre Ausgestaltung im Zähl- und Messwesen praxisnah vorgestellt werden
Das vollständige Programm ist abrufbar unter:
www.konferenz.de/dn-messstelle08









