(openPR) Stuttgart, 30. Juli 2008 - Ein Arbeitgeber hatte Arbeitnehmer schwarz beschäftigt. Im Rahmen des eingeleiteten Strafverfahrens gegen den Arbeitgeber wurden nachträglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge festgesetzt. Diese nachträglich festgesetzten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung stellen - wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht an die betroffenen Arbeitnehmer weiterbelastet - lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Die Begründung liegt darin, dass zum Arbeitslohn alle Vorteile gehören, die für diese Beschäftigung gewährt werden. Insofern stellen auch die im Zusammenhang mit der Schwarzarbeit nachträglich festgesetzten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung einen geldwerten Vorteil dar; die Arbeitnehmer werden dadurch endgültig von der sozialversicherungsrechtlichen Beitragslast befreit. Es ist unerheblich aus welchen Gründen der Arbeitgeber die Anteile der Arbeitnehmer übernimmt. Allerdings hat der BFH (Bundesfinanzhof) noch nicht abschließend entschieden, ob bei versehentlich unterbliebener Beitragsabführung entsprechend zu verfahren ist.
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Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
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Berlin. Schwarzarbeit wird von immer weniger Deutschen als Kavaliersdelikt angesehen. Wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) jetzt auf einer gemeinsamen Tagung der „Bündnisse für Regeln am Bau in Berlin und Brandenburg“ …
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