(openPR) Auch wenn Roger Kusch betont, dass er sich dem Christentum verbunden fühle und nach ihm die Sterbehilfe und das christliche Weltbild kein Widerspruch sei (Quelle: Deutsches Ärzteblatt.de, Nachricht v. 16.07.08), erscheint doch mir sein Hinweis insoweit diskussionswürdig, als dass die Interpretationsherrschaft über das, was letztlich das christliche Menschenbild auszeichnen soll, bei den Normexergeten der Kirchen liegt. Der vermeintliche Widerspruch existiert in der Tat nicht, sondern kann insbesondere nur deshalb gebetsmühlenartig behauptet werden, weil insbesondere namhafte und in der Hierarchie besonders gewichtige Persönlichkeiten der Kirchen das exklusive Recht besitzen, ihre Lehren auf der Grundlage des Bibeltextes zu entfalten. Sofern also ein Widerspruch behauptet und dieser etwa von der Lehre der katholischen Kirche inhaltlich getragen wird, so wird man/frau es freilich schwer haben, hiergegen zu argumentieren. Das Zentraldogma von der beschwörten „Heiligkeit des Lebens“ ist unverrückbar wie ein Fels in der Brandung und es scheint, dass nur langsam die Debatte um die Sterbehilfe dieses Dogma ins Wanken bringt. Eine rationale Diskussion ist diesbezüglich nicht möglich, bleiben doch die Kirchen die Offenlegung ihrer Quellen schuldig und nehmen für sich in Anspruch, die „Wahrheit“ gefunden zu haben. Sofern wir uns auf den innerkirchlichen Weg einlassen, kommen wir nicht umhin festzustellen, dass die Kirchen ein sich geschlossenes und scheinbar widerspruchsloses Weltbild skizzieren und demzufolge Außenstehende letztlich mit ihren Argumenten scheitern müssen. Dies wirft freilich die Frage nach einer Diskussionskultur innerhalb der Kirchen auf. Hier bestehen durchaus beachtliche Defizite, denn um ihrer Selbst willen müssen die Kirchen ihren zentralen Dogmen „treu bleiben“, zumal wenn diese nicht den Anschein erwecken wollen, dass es einer durch die Freiheiten der Individuen geprägten säkularen Verfassungsordnung abträglich ist, sich der Werteordnung eines bis dato nicht in Erscheinung getretenen allmächtigen Gesetzgebers zu „unterwerfen“, der im Übrigen nicht demokratisch legitimiert ist. Im Rahmen der Sterbehilfe-Debatte reicht es eben nicht aus, auf den scheinbar „liebenden Gott“ zu verweisen, der uns vielleicht am Übergang zum Jenseits seine „liebende und fürsorgliche Hand“ reicht. Dem Einzelnen wäre sicherlich mehr geholfen, wenn sein Wille respektiert und akzeptiert wird, ohne dass er am Ende seines Lebens mit einer Lehre konfrontiert wird, der uns ggf. in einem „übergesetzlichen“ Entscheidungsnotstand versetzt und zusätzlich Ängste schürt, ggf. auf Erden nicht „gottgefällig“ gewandelt und gestorben zu haben. Die Vision des Sterbenden, ggf. nicht die liebende Hand einer transzendenten Macht ergreifen zu können und dass seine letzte Reise an einem „düsteren Ort“ enden wird, trägt sicherlich nicht zur selbstbestimmten Entscheidung am Lebensende bei, da er mit höchst einschneidigen Sanktionen zu rechnen hat: „Der Lohn der Sünde ist der ewige Tod“. Das Inaussichtstellen einen empfindlichen Übels resp. die damit verbundene Drohung kann allgemeinhin einen „Anfechtungsgrund“ darstellen und führt nicht selten zur Nichtigkeit des Vertrages. Nun haben wir zwar mit der transzendenten Macht keinen Vertrag geschlossen, aber gleichwohl mündet die (Rechts)Folge einer „Nichtigkeit“ in die schlichte Erkenntnis, dass eben im säkularen Staat ein jeder nach seiner Facon „selig werden darf“. Die Lehren und die bereichsspezifischen Ethiken der Kirchen sind eben keine verpflichtenden Normen, die es einzuhalten gilt. Dieser Umstand mag zwar die berufsethische Seele der Theologen auf höchst unangenehme Weise berühren, ändert aber freilich nichts daran, dass dem Sendungsbewusstsein jedenfalls in der realitätsnahen Umsetzung der scheinbar gebotenen Pflichten durchaus die Grenzen gesetzt sind.
Nun liegt es in der bisherigen Tradition der Kirchen, die Grenze zwischen Staat und Kirche zu ihren Gunsten verschieben zu wollen. Die fortwährenden Versuche scheitern allerdings insbesondere daran, dass unsere Verfassung keinen Interpretationsspielraum offen lässt, vermögedessen es den Kirchen gelingen könnte, ihre Ambitionen machtvoll in die Tat umzusetzen.
Was also bleibt?
Vielleicht die Empfehlung an die Kirchen, ihre wohlgemeinten Appelle an das tugendethische Verhalten (vornehmlich gerichtet an die Adresse der politisch Verantwortlichen) auch für sich selbst zu verinnerlichen und entsprechend zu „leben“. Der sterbewillige Patient muss nicht das Leid auf sich nehmen, „nur“ weil Gottessohn uns scheinbar mit gutem Beispiel – freilich aus anderen Motiven – vorangegangen ist. Bei einer solchen Lesart offenbart sich ein seltsames Verständnis von Humanität, denn auch Gottessohn dürfte einen individuellen Tod gestorben sein, der nun allerdings keinerlei Wirkungen auf unser Sterben zeitigt – es sei denn, jemand hat phantasievoll die Regie in einem Buch übernommen, in dem wir allerlei Geschichten nachlesen können, die wir glauben oder eben nicht glauben können. Die Bibel ersetzt nicht das Grundgesetz und von daher ist es konsequent, wenn die Kirchen in einer allgemeinen Wertedebatte zwar mit ihrer Meinung vertreten und im Zweifel gehört werden, aber jedoch nicht mit dem vielerorts entstehenden Anspruch, als sei hiermit die „Wahrheit“ verkündet worden. Könnte es da nicht Sinn machen, auch daran zu erinnern, dass die Kirchenvergangenheit nicht immer rühmlich war? Nicht selten begab sich der Geist verschiedener Päpste – immerhin Stellvertreter Gottes auf Erden – auf Irrwege und da darf denn schon mal kritisch nachgefragt werden, in welchem Auftrag diese Päpste den Weg beschritten haben.
Auch wenn diesen Päpsten im Zweifel eine „Sanktion“ in der transzendenten Welt drohen mag, erleichtert dies uns sicherlich nicht die Rechtsfindung. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen beinhaltet mehr, als es den Kirchen vielleicht genehm ist, wohlwissend darum, dass ihre bereichspezifische Ethiken und Moralen wohl zur Absicherung ihres elitären Herrschaftsanspruchs dienstbar gemacht werden sollen und demzufolge ein Diskurs nicht nur nicht gewünscht, sondern vor allem auch nicht ernsthaft gewollt ist.
In diesem Sinne ist der konstruierte Widerspruch zwischen christlichem Weltbild und Sterbehilfe eine notwendige Bedingung für die Festigung des gewünschten Machtanspruchs der Kirchen, die ansonsten bei Aufgabe dieser Prämisse Gefahr laufen, ihre eigenen Dogmen einer kritischen Prüfung unterziehen zu müssen.
Lutz Barth













