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Mordfall Nora, Höchststrafe für Täter

10.07.200816:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Mordfall Nora, Höchststrafe für Täter
Rechtsanwältin Marion Zech
Rechtsanwältin Marion Zech

(openPR) Wie von den Anwälten der Familie der Getöteten Marion Zech und Dr. Bernd Scharinger gefordert, wurde der Täter der 18jährigen Nora aus Augsburg nunmehr von der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg zu der im deutschen Jugendstrafrecht höchstmöglichen Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt. Zusätzlich muss der Täter vorab in eine psychiatrische Anstalt.

Der junge Mann hatte Nora nachts auf deren Heimweg von hinten überfallen und mit Tritten gegen den Kopf schwer verletzt. Anschließend zog er sie hinter eine Garage und vergewaltigte sie. Als sie noch Laute von sich gab, erwürgte er sie. Noras Eltern und ihre Anwälte, Marion Zech und Dr. Bernd Scharinger zeigten sich mit dem Urteil zufrieden. Das war unser Ziel von Anfang an. Bei Jugendstrafverfahren komme es selten vor, dass die Höchststrafe verhängt werde. Dies sei der brutalen Tat aber angemessen. Wir hoffen, dass der Täter nun durch den Aufenthalt in der Forensik für viele Jahre - wenn überhaupt - nicht mehr frei kommt. So wie er sich im Prozess gezeigt hat, ist fraglich, ob er überhaupt heilbar ist. Weil der Jugendliche zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, hatte das gesamte Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Lediglich Noras engste Familie durfte dabei sein.

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