(openPR) Das Landgericht Bielefeld hat heute in wünschenswerter Klarheit gegen den Täter die Höchststrafe, nämlich die Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes verhängt.
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Tat, für die es nur eine Verurteilung wegen Mordes geben dürfe, als widerwärtig. Die Taktik der Verteidigung, mittels eines Teilwi-derrufes des ausführlichen Geständnisses von der schweren Schuld abzulenken, ist damit nicht aufgegangen.
Das Urteil des Landgerichts Bielefeld hebt sich wohltuend von denen anderer Gerichte ab: Nachdem bereits Kevins Ziehvater in Bremen nur wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurde, das Verhungernlassen von Florian in Frankfurt/Oder lediglich als Totschlag klassifiziert wurde und auch der Bundesgerichtshof im Fall Dennis aus Cottbus der Auffassung war, das Verhungernlassen habe das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht erfüllt, hat das Landgericht Bielefeld nun die größtmögliche Ächtung des Täters ausgesprochen.
Erst gestern hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Sexualstraftätern massiv gestärkt: Immer noch sind Sexualdelikte gegen Kinder kein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel. In unserem Justizsystem haben Kinder als Opfer von Straftaten offenkundig nur einen geringen Stellenwert.
Daher ist die mutige Entscheidung der großen Strafkammer besonders hervorzuheben. Es bleibt zu hoffen, dass für den Fall, dass die Verteidigung in Revision geht, dieses Urteil auch Bestand hält - beim BGH sind in solchen Fällen negative Überraschungen leider immer möglich.










