(openPR) Der inhaftierten Präfektin Guadalupe Llori wird das Besuchsrecht verweigert
Quito – Frankfurt am Main (1.Juli 2008) - Der Präfektin der Provinz Orellana in Ecuador, Guadalupe Llori, die aus politischen Gründen inhaftiert ist, wurde am vergangenen Freitag aus unersichtlichen Gründen das Besuchsrecht verweigert. Monica Llori, die Schwester von Guadalupe, informierte darüber am Samstag die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Llori befindet sich seit dem 7. Dezember 2007 widerrechtlich in Haft, erst wurde ihr "Terrorismus", dann "Veruntreuung" vorgeworfen. Die IGFM fordert Präsident Correa und die ecuadorianischen Behörden auf, internationale Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und die ecuadorianische Gesetzgebung zu befolgen. Keine Person dürfe willkürlich und illegal aus politischen Gründen in Gewahrsam gehalten werden, so Martin Lessenthin, Vorstandssprecher IGFM.
Angeblich war die Zelle von Guadalupe Llori am Freitag von Wachleuten des El Inca Frauengefängnisses in Quito durchsucht worden. Dabei wurden einige ihrer persönlichen Habseligkeiten, darunter ein Mobiltelefon, beschlagnahmt. Dieses Mobiltelefon war für Frau Llori die einzige Möglichkeit, mit ihren Verwandten (Familienangehörigen) in ihrer Heimatprovinz Orellana zu kommunizieren, die etwa sechs Stunden Autofahrt entfernt wohnen.
Guadalupe Llori, die charismatische Führungsfigur der gewaltfreien Indio-Partei Phachakutik, wurde im Dezember 2007 mit 22 weiteren Personen vom Militär verhaftet. Sie sollten für die Proteste der Dorfbevölkerung im Amazonas-Gebiet gegen die Umweltschäden der Ölindustrie verantwortlich gemacht werden. Das Büro des ecuadorianischen Generalstaatsanwaltes konnte aber keine überzeugenden Beweise für die Anklagen gegen Llori vorlegen. Die anfängliche Beschuldigung des "Terrorismus" - Kritik an der Indio-Politik des Präsidenten Correa - wurde von der Verfassungsgebenden Versammlung wegen Mangels an Beweisen fallengelassen. Guadalupe Llori und die übrigen Beschuldigten wurden am 14. März 2008 amnestiert und alle - bis auf Llori - kamen frei, berichtet die IGFM.
Erst Vorwurf des Terrorismus, dann der Veruntreuung
Nachdem das Büro des Generalstaatsanwaltes nicht die nötigen Beweise gegen Llori vorbringen konnte, um ihre falsche Terrorismusanklage aufrecht zu erhalten, präsentierten es Ende Dezember 2007 und Anfang Januar 2008 eine neue Anklage wegen "Veruntreuung", um so die oppositionelle Präfektin Llori in Haft behalten zu können. Auf diese Weise würde sie ihr Amt verlieren, in das sie demokratisch gewählt worden war. Die neuerliche Anklage basiert auf einer unabhängigen routinemäßig durchgeführten Wirtschaftsprüfung, welche per Gesetz bei Beamten des öffentlichen Dienstes durchzuführen ist. Jedoch wurde bei keiner dieser Wirtschaftsprüfungen festgestellt, dass Präfektin Llori sich der Unterschlagung schuldig gemacht hätte.
Des weiteren betont die IGFM, dass Art. 3 des Noterlasses 770, der von Präsident Correa angeordnet wurde, um den Protesten in der Urwaldprovinz entgegenzutreten, und die in Kraft waren, als Präfektin Llori in Haft genommen wurde, ausdrücklich die Inhaftierung oder die Ausbürgerung einer Person an einen Ort außerhalb seines gewöhnlichen Wohnsitzes verbietet. "Da jede Person das Recht hat, als unschuldig angesehen zu werden, bis ihr eine Schuld nachgewiesen wird, und aufgrund des offenkundigen Mangels an glaubwürdigen Beweisen, die bis heute nicht gegen Präfektin Llori vorgebracht worden sind, fordert die IGFM die sofortige Freilassung der vom Volk gewählten Präfektin", so IGFM-Sprecher Lessenthin.










