(openPR) Bonn - Überlegungen, die so genannte Tierimpfstoff-Verordnung zu ändern, hat der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, kritisiert und Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn gebeten, sich für eine unveränderte Beibehaltung der Impferlaubnis für Tierhalter einzusetzen.
Nach der augenblicklichen Tierimpfstoff-Verordnung können die Veterinärämter auf Antrag eines Tierarztes bei bestimmten Krankheiten Impfungen auch durch den Tierhalter zulassen. Bekanntes Beispiel sind Mykoplasmen- oder Parvovirus-Impfungen bei Schweinen. Nach einem Bund/Länder-Arbeitspapier soll diese Möglichkeit eingeschränkt und mit zum Teil erheblichen Auflagen versehen werden. So ist unter anderem die verpflichtende Kontrolle des Impferfolges mittels serologischer Untersuchungen vorgesehen, die letztlich zu erheblichen Kosten für Bestandsbesuche, Probenahmen und Labor führen würden. Auch soll nach dem Entwurf Tierhaltern künftig keine Impferlaubnis für eine Anwendung von Lebendimpfstoffen mehr erteilt werden, wie sie zum Beispiel bei der Trinkwasservakzination im Geflügelbereich große Bedeutung haben.
Die drohende Überregulierung des Genehmigungsverfahrens und der zu erwartende Kostenanstieg würde, so der RLV-Präsident in seinem Schreiben an Ministerin Höhn, mit großer Sicherheit dazu führen, dass weit weniger Tierhalter als bislang die Möglichkeit der Schutzimpfung nutzen und die Vakzination ganzer Tiergruppen vermindert beziehungsweise eingestellt werde. Eine Verschlechterung der Tiergesundheit und ein erhöhter Einsatz von Antibiotika wären die Folge.
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