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Regelleistungsvolumina im Sturzflug - Gefahr für die urologische Versorgung

10.03.200917:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Regelleistungsvolumina im Sturzflug - Gefahr für die urologische Versorgung
Dr. Martin Bloch, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V.
Dr. Martin Bloch, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V.

(openPR) Berufsverband der Urologen fordert sofortige Nachbesserung

HAMBURG. Nicht nur die Börsenkurse befinden sich zum Teil auf dramatischer Talfahrt; auch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen für das 2. Quartal mitgeteilten Regelleistungsvolumina (RLV) für die niedergelassenen Urologinnen und Urologen haben sich in einigen Bundesländern regelrecht in den Sturzflug begeben.


Das RLV ist die Summe, mit der die regelhaft in der urologischen Praxis erbrachten ärztlichen Leistungen im Durchschnitt pro Patient und Quartal abgegolten sind. In Hessen beträgt das RLV beispielsweise nur rund 18 Euro! Und dies ist nicht Verdienst, sondern Umsatz. Bei etwa 60 Prozent Praxiskosten bleibt den Kolleginnen und Kollegen nach Abzug von Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern ein Fünf-Euro-Schein.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den Ärzten neben festen Preisen durch die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung auch Planungs- und Kalkulationssicherung versprochen. Die aktuelle Entwicklung belegt allerdings das Scheitern der verfehlten Gesundheitspolitik. „Diese gefährdet die ambulante urologische Versorgung und führt zu spürbarer Verunsicherung unserer Patientinnen und Patienten sowie in den Praxen, die sich ihrer wirtschaftlichen Grundlage entzogen fühlen“, sagt Dr. Martin Bloch, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen e.V..

Selbst die jüngsten Beschlüsse des erweiterten Bewertungsausschusses zur Abmilderung der Honorarverwerfungen bringen keine Erleichterung.
Der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. fordert deshalb:
1. Planungs- und Kalkulationssicherheit durch für die Versorgung ausreichende RLV
2. Fallwertzuschläge zum RLV für besonders qualifizierte urologische Leistungen
3. Förderung der ambulanten und belegärztlichen operativen Leistungen
4. Sicherstellung der Versorgung unserer Tumorpatienten durch eine Onkologievereinbarung
Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind jetzt aufgerufen, zu handeln.
„Die aus dem Mangel folgende Zuteilung von Honorar muss zwangsläufig auch zu Zuteilungsmedizin führen. Wirtschaftlich nicht mehr zu erbringende Leistungen der Urologinnen und Urologen müssen, gewissermaßen aus Selbsterhaltungstrieb, auch zugeteilt werden. Die Folge ist Rationierung und Wartelistenmedizin. Die Wegepauschale für den Hausbesuch reicht nicht einmal für eine Fahrkarte im öffentlichen Personennahverkehr“, sagt Dr. Martin Bloch, niedergelassener Urologe in Hamburg.

„Fünf Prozent mehr Gehalt im öffentlichen Dienst - auch unsere Mitarbeiterinnen hätten dies verdient. Statt dessen müssen wir über Entlassungen oder Umwandlung in Teilzeit oder gar Geringfügigkeit nachdenken. Ein 730 Millionen Überschuss und Schuldenabbau in Milliardenhöhe der Krankenkassen, bei solchen Meldungen ist die Protesthaltung der Ärzteschaft nur allzu verständlich. Ich trage insbesondere diese bis in die Körperschaften reichenden Proteste mit (siehe SZ vom 28.2.2009/Anne Will 8.3.2009)“. Bloch unterstreicht: „Aus der Zuteilung eines inadäquaten Geldbetrages für meine ärztliche Leistung muss eine Forderung für gerechtes Honorar werden“.

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