(openPR) Petition der GenoGyn jetzt online beim Bundestag zum Mitzeichnen
Köln. Weniger medizinische Leistungen für Frauen, Schließung gynäkologischer Praxen und fehlende Versorgung vor Ort: Frauen werden die Leidtragenden der Honorarreform 2010 sein. Davor hatte die Ärztliche Genossenschaft der Frauenärzte GenoGyn schon im Juli dieses Jahres gewarnt und sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt. Nun ist sie als öffentliche Petition anerkannt und auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages online gestellt worden. Dort kann sie unter https://epetitionen.bundestag.de/ von jedermann eingesehen - in der Suchoption Suchwort „13215“ eingeben - , diskutiert und mitgezeichnet werden. „Wir hoffen auf eine breite Unterstützung der Bevölkerung“, sagt Dr. Helge Knoop aus dem Vorstand der GenoGyn, „denn es geht um das Recht der Frauen auf gute medizinische Versorgung“.
Eben diese flächendeckend gute Versorgung sehen die Frauenärzte der GenoGyn akut gefährdet. „Ultraschall der Brust als Krebsfrüherkennungsmaßnahme, psychosomatische Grundversorgung und Beratung zur Empfängnisregelung sind wesentliche Bestandteile der Betreuung durch den Frauenarzt, sie werden in Zukunft aber nur noch eingeschränkt angeboten werden können“, so Dr. Knoop. Grund ist die Honorarreform 2010.
Danach sind die sogenannten Regelleistungsvolumen (RLV) erneut gesunken. „Regelleistungsvolumen sind die Beträge, die ein Arzt für alle Beratungen und für die komplette Behandlung einer Frau pro Quartal erhält“, erklärt der Vertreter der GenoGyn. Je nach Bundesland sind das für Gynäkologen zwischen 10 und 20 Euro. Darüber hinaus erhalten Ärzte das neu eingeführte „qualifikationsgebundene Zusatzvolumen“ (QZV), das durchschnittlich 1,00 Euro ausmachen soll.
Ebenfalls neu: Im Fallwert, bestehend aus den genannten RLV und QVZ, sind nun alle Leistungen der Empfängnisregelung, bereits eingerechnet. Obwohl sie nach geltender Rechtsprechung als besonders förderungswürdig gelten, werden diese Leistungen nicht wie bisher extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung von den Krankenkassen bezahlt.
„Für eine Ultraschalluntersuchung der Brust und für die Psychosomatische Grundversorgung einer Frau beispielsweise liegt das Honorar dann lediglich bei Cent-Beträgen“, weiß der Gynäkologe. Das sei wirtschaftlich nicht machbar. Insgesamt würden pro frauenärztlicher Praxis, je nach Bundesland, Einbußen von bis zu 25 Prozent gegenüber 2009 erwartet – ein Anteil, den längst nicht jede Praxis verschmerzen könne. Im Klartext bedeutet das: Einschränkung medizinischer Leistungen, Schließung von Praxen mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und dem Ende der wohnortnahen frauenärztlichen Versorgung. „Das können wir als medizinische Vertreter der Frauen nicht hinnehmen“, so Dr. Knoop.
Mit ihrer Petition hat die Ärztliche Genossenschaft nun offiziell Beschwerde eingelegt und Nachbesserung beantragt, um die drohende Benachteiligung der Frau im deutschen Gesundheitssystem durch die Honorarreform 2010 zu verhindern. Ihre Forderungen lauten: Die Entfernung der Mamma-Sonografie und der Psychosomatische Grundversorgung aus den qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) und die sofortige Entfernung der Leistungen der Empfängnisregelung aus den Regelleistungsvolumina (RLV) und den qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV). Dabei baut die GenoGyn auf breite öffentliche Unterstützung, denn Frauen brauchen gute medizinische Versorgung und ihren Frauenarzt vor Ort!



