(openPR) Bonn - Die Bundesregierung sollte auf die vorgeschlagene Kennzeichnung von n im Falle der Abgabe der durch einen landwirtschaftlichen Betrieb an einen anderen verzichten. Das hat RLV-Präsident Friedhelm Decker in einem Schreiben an Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn angeregt und darum gebeten, sich im Bundesrat für einen solchen Verzicht einzusetzen.
Bereits seit 1996 sehe die Düngeverordnung vor, dass die Zufuhr von Stickstoff, Phosphat und Kali aus n im Nährstoffvergleich festgehalten werde, hob Decker hervor. Die Landwirte müssten also schon seit einigen Jahren die Nährstoffgehalte der aufgenommenen kennen und dokumentieren. Die vorgeschlagene Kennzeichnungspflicht bereits ab einer Tonne - einer sehr kleine Menge - führe zu unnötigem Aufwand.
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