(openPR) Als richtungsweisend bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung (AGfaN) die Absichtserklärung zum Verzicht auf das Schwänzekürzen bei Ferkeln innerhalb der kommenden zwei Jahre. Eine entsprechende Vereinbarung wurde jetzt vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsminister, Johannes Remmel, dem Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), Johannes Röring, und dem Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV), Friedhelm Decker, unterzeichnet. Auf Kritik der Tierschützer stößt dagegen die vorgesehene lange Übergangsfrist.
Obwohl § 2 des Tierschutzgesetzes die verhaltensgemäße Unterbringung der Tiere vorschreibt, werden auch Schweine in einstreulosen Ställen auf Spaltenböden gehalten, um Kosten, vor allem aber Arbeitszeit, zu sparen. Weil die Schweine bereits im frühen Ferkelalter aus Langeweile damit beginnen, die sich lustig bewegenden Ringelschwänzchen gegenseitig zu beknabbern, hat der Gesetzgeber das Kürzen in § 5 erlaubt. Damit sollen schmerzhafte Verletzungen bis hin zu tödlich verlaufenden Entzündungen des Wirbelkanals verhindert werden. Die Amputation darf der „Ferkelerzeuger“ ohne Verabreichung von Betäubungs- oder Schmerzmitteln, die ja zusätzliche Kosten verursachen würden, bis zum vierten Lebenstag vornehmen. Schweinehalter bezeichnen diese Amputationen als praktizierten Tierschutz. „Auf diese Weise wird nur der Teufel mit Beelzebub ausgetrieben“, meint AGfaN-Vorsitzender Eckard Wendt und ergänzt, dass es heute ethisch nicht mehr zu verantworten sei, Tiere für billiges Fleisch außer mit ihrem Leben auch noch durch lebenslanges Leiden in schlechten Haltungssystemen bezahlen zu lassen. Art- und verhaltensgerechte Schweinehaltung sei nur auf Einstreu bei deutlich größerem Platzangebot möglich, als sie heute praxisüblich ist. Deshalb sei die Übereinkunft nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel müsse das bundeseinheitliche geregelte Verbot von Amputationen zum Zweck der Anpassung von Tieren an schlechte Haltungsbedingungen durch eine grundlegende Neufassung von § 5 des Tierschutzgesetzes sein.
Die AGfaN bittet alle Verbraucher, nur tierische Produkte wie Eier, Milch sowie Fleisch und Fleischwaren zu kaufen, die von Neuland-Betrieben oder Bio-Höfen stammen, weil die Tiere dort auf Stroh gehalten werden und auch darüber hinaus bessere Lebensbedingungen erhalten. Der Mehrpreis sei tragbar, wenn der ohnehin gesundheitlich abträgliche hohe Konsum tierischer Erzeugnisse reduziert werde.