(openPR) Gerd Poppe, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, erklärt zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember:
"Die Situation der Menschenrechte ist auch am heutigen Tag, 54 Jahre nach der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" äußerst widersprüchlich: Einer erfreulichen Erweiterung der durch die Staatengemeinschaft gesetzten menschenrechtlichen Normen stehen erhebliche Defizite bei deren innerstaatlichen Umsetzung gegenüber.
Den größten Fortschritt stellt zweifellos das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs am 1. Juli dieses Jahres dar – ein Meilenstein bei der Bekämpfung der Straflosigkeit und der Durchsetzung der Herrschaft des Rechts. An diesem Erfolg war eine internationale Koalition von Nichtregierungsorganisationen ebenso beteiligt wie zahlreiche Parlamente und Regierungen. Deutschland hat das Statut vor vier Jahren gezeichnet und vor zwei Jahren die Ratifikationsurkunde hinterlegt; inzwischen haben 85 Staaten das Statut ratifiziert.
Auch im Kampf gegen die Folter wurde eine wichtige Entscheidung getroffen. Durch die vor einem Monat erfolgte Verabschiedung des Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention durch den für die Menschenrechte zuständigen 3. Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird es zukünftig erleichtert, Folterfälle schneller und effektiver als bisher festzustellen bzw. zu überprüfen. Damit sind wir dem Ziel der Ächtung und weltweiten Beseitigung dieser besonders verabscheuungswürdigen Menschenrechtsverletzungen einen Schritt näher gekommen.
Der 3. Ausschuss hat auch eine Resolution verabschiedet, die zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus aufruft. Hier liegt in der Tat die größte Herausforderung für die Menschenrechtspolitik. Staaten wie China und Russland haben das Recht, terroristische Gruppen zu bekämpfen. Aber sie erweisen den Menschenrechten einen schlechten Dienst, wenn sie schwere Menschenrechtsverletzungen zu Antiterroraktionen verfälschen. Die Unterdrückung ganzer Völker – Uiguren, Tibeter, Tschetschenen – ist kein Beitrag zum Antiterrorkampf. Ganz im Gegenteil: sie schafft erst den Nährboden für die Zunahme extremistischer Gewalt.
Russische Menschenrechtsorganisationen berichten von etwa 2000 Verschwundenen nach den sogenannten "Säuberungen" durch russische Militärs in Tschetschenien. Sie berichten auch von willkürlichen Hinrichtungen und Vergewaltigungen. Die Medienberichterstattung über solche Vorgänge wird per Gesetz eingeschränkt. Menschen kaukasischer Herkunft werden in Russland zunehmend diskriminiert. Damit nicht genug: Nun sollen auch die tschetschenischen Flüchtlinge aus den Lagern in Inguschetien gewaltsam in ihre zerstörte Heimat "zurückgeführt" werden.
Dies alles ist kein Beitrag zum Antiterrorkampf. Ich fordere die russische Regierung ein weiteres Mal auf, Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden, die Täter zu bestrafen und die Opfer zu schützen sowie endlich eine politische Lösung des Tschetschenienkonflikts voranzutreiben.






