(openPR) Abmahnungen Trombetta und Poppe
geschrieben von: Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch
am Montag, den 04.06.2012, 11:50 Uhr
Uns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Herren Giuseppe Trombetta und Christian Poppe, geschäftsansässig Zehntscheuerstr. 34, 37081 Göttingen, vertreten durch Rechtsanwalt Rüdiger Poppe, Geiststr. 3, 37073 Göttingen, vor.
Mit seinen Abmahnschreiben macht Rechtsanwalt Poppe fehlerhafte Angaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV) geltend. Es soll bei den jeweiligen Angeboten die Angabe des Grundpreises fehlen, so dass ein Verstoß gegen § 2 PAngV vorliegen soll.
RA Poppe macht im Namen seiner Mandanten einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und fordern dazu auf, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Gleichzeitig bietet Rechtsanwalt Poppe an, bei Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 250,00 € die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen.
Uns ist bekannt, dass Rechtsanwalt Poppe zahlreiche Abmahnschreiben im Namen der Herren Trombetta und Poppe versandt hat. Diese handeln auf der Internetplattform eBay unter dem account „Qualitätswarenshop2012“
Allerdings läßt die in Zahl der Abmahnungen einerseits sowie der Umfang der Geschäftstätigkeit der Abmahnenden andererseits vermuten, dass diese nicht zur Einhaltung des Wettbewerbs, sondern mindestens auch in Gebührenerzielungsabsicht handeln. In diesem Fall wären die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich, § 8 Abs. 4 UWG und unwirksam.
Wir haben entsprechende Stellungnahmen für unsere Mandantschaft verfasst.
Der Geschäftszweck lässt vermuten, dass wir auch zukünftig noch von Abmahnungen der Herren Trombetta und Poppe hören bzw. lesen werden.
Wir können auch in diesem Fall nicht empfehlen, die von RA Poppe mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blog über die Abmahnungen des RA Poppe.
Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!
Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.
In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:
? verwahren Sie Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig auf!
? notieren Sie unbedingt den Eingang der Abmahnung und die Fristen!!!
? nehmen Sie keinen eigenen Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten auf
? übersenden Sie die Abmahnung an uns und fordern ein kostenloses Angebot an
? sofern Sie uns beauftragen: lassen Sie die Angelegenheit im Falle einer Beauftragung durch uns abwickeln
Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.
Rechtsanwaltskanzlei Ralph J. Jurisch
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Unser auf das IT-Recht und Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Rechtsanwaltskanzlei Jurisch ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Ihre Vorteile:
? ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
? keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
? Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
? Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.
Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.







