(openPR) Die ITP hatte für das Flußpferd Hannibal in der kurzen Zeit (und für ein Flußpferd fast aussichts-los ) eine mögliche Unterbringung gefunden und der Stadt Heidelberg vermittelt.
Nun soll Hannibal sein Leben weiter im Zirkus , aus unserer Sicht auch fast 50% unter den tierschutzrechtlichen Anforderungen verbringen unter behördlicher Erlaubnis der Bundeshauptstadt für Naturschutz 2007 als „den Umständen entsprechend o.k." und Hannibal kann von einem artgemäßen Leben nur träumen – tags im warmen Wasser zu dösen und dem Rauschen der Wellen am Ufer zu lauschen und nachts mit seinen Weibchen auf Nahrungssuche üppige Gräser abzuweiden.
Wie auch in anderen artenschutzrechtlichen Verfahren(*) zu Wildtieren im Zirkus ohne die erforderlichen legalen Herkunftspapiere, soll nach der Veröffentlichung der Stadt Heidelberg von heute nun plötzlich auch für Hannibal ein passendes Papier aufgetaucht sein, dass diesmal seine legale Herkunft und Besitz nachweisen soll?
(* wie z.B. um die 2003 beschlagnahmte Elefantenkuh Sheila/Thüringen, die man bis heute 2008 beim Zirkus beließ als sie eine Hundertschaft dem Zirkus nicht wegnehmen konnte und es Deeskalation heißt, wenn der Staat sich krimineller Energie und Widerstand vom Zirkus gegen die Staatsgewalt beugt. Oder den jahrelangen Verfahren um die beschlagnahmte und im Zoo Hannover untergebrachten Elefantenkuh Dunja.)
Wie gut, dass man so erhebliche Summen für eine notwendige anderweitige Unterbringung und aufwändige Verfahren sparen kann.
Bleibt schon für den Laien fragwürdig, warum das Flußpferd dann vom Zirkus unter einem offenbar gefälschten Papier über 6 Monate mitgeführt worden sein soll (die Stadt Wuppertal dazu ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet hat) und der Zirkus auch seiner Meldepflicht für das Flußpferd nicht nachkam, wenn für ihn doch plötzlich ein legaler Herkunftsnachweis existieren soll?
Bleibt auch die Frage aus unserer Sicht erheblicher tierschutzrechtlicher Mängel in der Haltung sowie der erforderlichen § 11(1) Nrd 3d Genehmigung unter Prüfung der erforderlichen Haltungseinrichtungen, Sachkunde und Zuverlässigkeit.
Und bleibt weiter die Frage: ist Hannibal dadurch jetzt kein Exot, der vom Wildtierverbot der Stadt Heidelberg betroffen ist? Und wo bleibt da der Tierschutz, wenn man die Wildtiere einfach draußen vor Toren stehn lässt.
Denn die Giraffe , die soll irgendwo offenbar rund 25 km vor den Toren Heidelbergs stehen, und der Bruder bei dem sie in Wuppertal nach behördlicher Information sein soll, ist dagegen gerade mit seinen Bären ( zu denen eigene Verfahren anhängig sind) zu einer Bruno-Verfilmung in Österreich gewesen -nicht gleich um die Ecke von Wuppertal. Hat die Stadt HD also Nachweis erhoben über den wirklichen Aufenthalt der Giraffe ?
Der andere Berolina/Spindler reist unter Täuschung unbemerkt behördlichen Kontrollen mit einer ausgewechselten neuen Giraffe jetzt in Polen. Der Verbleib des erst 5j. Akims, den er bis 2007 mitführte, bleibt bis heute behördlich ungeklärt trotz Nachweispflicht.
Und Voyage/Spindler steht derzeit in Verfahren um seine neue Giraffe, nachdem die in Heidelberg trotz Wildtierverbot 2004 geduldete zusammen mit einer zweiten jüngst im Septermber 07 nach monatelanger Beanstandung der Haltung durch die ITP verendet sind.
Aber den Anforderungen an die rechtlichen Bedingungen an Tier- und Artenschutz habe man in Heidelberg genügt, so die vertretene Auffassung der Stadt.
Bleibt die Frage ob das Hannibal, das bis auf die Rippen abgemagerte Pferd, die Giraffe vor den Toren Heidelbergs und die unzähligen anderen Zirkustiere die aus Tierschutzsicht hinter den Kulissen leiden und sterben – auch so erleben.












